Akontobeiträge in Einnahmen / Ausgabenrechnung

Hallo zusammen

Ich erstelle soeben meine erste Einnahmen/ Ausgabenrechnung als Selbstständigerwerbender und habe eine Frage. Kann ich die Akontobeiträge für die Sozialversicherungen als Ausgaben deklarieren?

Herzlichen Dank für eure Hilfe und liebe Grüsse

Als Einzelunternehmer kann man sie in den Aufwand buchen. Und zwar die ganzen Kosten, nicht nur die Akontozahlungen.

„Sie können als Selbständigerwerbende oder Selbständigewerbender die
Beiträge, die Sie für sich selber an die AHV/IV/EO entrichten, vollumfänglich
vom Betriebsergebnis als geschäftsmässig begründete Kosten abziehen.
Die Beiträge, die eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber an die AHV/IV/
EO/ALV für seine Arbeitnehmenden entrichtet, können ebenfalls vollständig vom Betriebsergebnis als geschäftsmässig begründete Kosten abgezogen werden.“

Quelle:
https://www.ahv-iv.ch/p/2.09.d#:~:text=6%20Kann%20ich%20die%20AHV,als%20geschäftsmässig%20begründete%20Kosten%20abziehen.

Sie machen ja nur eine Milchbüchlein Rechnung.

Da Akontorechnungen (deren Bezahlung) Ausgaben im Geschäftsjahr dütfen die von den Einnahmen abgezogen werden.

Natürlich können Sie weitergehen und aich Abgrenzungen buchen.

Wichtig, Vermögensübersicht dokumentieren, also alles Vermögen und auch die Schulden.

Hallo selbständiger

Warum machst Du keine doppelte BuHa? der Aufwand ist nicht grösser als beim Milchbüechli. Und wissen musst Du auch dort, was Du buchen willst.
Dafür musst Du mit dem Milchbüechli für die Steuererklärung einen Haufen von Hand nachrechnen, was Du bei der doppelten BuHa auf einen Blick siehst…

Gruess Hanspeter