Ich habe mit einem Kunden einen Pauschalbetrag für einen Auftrag abgemacht. Ein Teil davon sind Fremdleistung (Grafiker, Druck etc.). Muss ich in der Akontorechnung den Betrag für die Fremdleistungen separat ausweisen?
Perfekt, vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass dies auch für die Schlussabrechnung gilt, d.h. ich muss Vorleistungen niemals gegenüber dem Kunden ausweisen?