Aktiendepot in Steuererklärung

Hallo zusammen

Gerne würde ich euch eine Frage stellen betreffend der Deklaration eines Aktiendepots in der Steuererklärung. Ich mache für einen Bekannten die Steuererklärung und hatte vorher noch nie mit so einem Aktien-Tradingkonto zu tun.
Im Wertschriftenverzeichnis gibt es (elektronisch) sehr viele Möglichkeiten Aktien, Wertschriften etc. zu deklarieren.

Das Problem ist folgendes:
Der Bekannte hat ein Trading-Konto beim Online-Broker etoro.com. Er kauft dort auch nicht einfach Aktien und behält die dann jahrelang, sondern er arbeitet mir Kursgewinnen.
Er kauft und verkauft also Aktien, Kryptowährungen, Währungspaare etc.
Jetzt habe ich einen Kontoauszug von ihm von diesem Broker, dort steht alles drauf was er verdient bzw. verloren hat. Man sieht also a.) wie hoch sein Vermögen am 01.01.2020 war, b.) wie hoch es am 31.12.2020 war, c.) wie hoch der Gewinn/Verlust war und d.) eine Auflistung der Gewinne und Verluste (Gebühren, Kursgewinne, erhaltene Dividenden etc.).

Das Wertschriftenverzeichnis will aber „nur“ wissen welche Aktien per 31.12.2020 im Depot waren. Der Kontoauszug hat 63 Seiten und es sind nur die einzelnen Trades aufgelistet.

Es ist also nicht ersichtlich welche Aktien sich am 31.12.2020 im Depot befanden und der Bekannte kann das im Nachhinein auch nicht mehr nachvollziehen.
Sonst müssten wir jetzt im 63 Seiten starken Auszug alle Transaktionen anschauen und diejenigen zum 31.12.2020 noch keine Gegenbewegung haben, müssten noch offen sein.
Aber dann sind wir in 30 Jahren noch dran.

Und selbst wenn wir das von Hand so rausfinden würden, müssten wir jede einzelne Aktienposition EINZELN (!) im Wertschriftenverzeichnis angeben und das wären sicher 50-100 Stück.

Was möchte ich:

Gibt es bei der Steuererklärung die Möglichkeit ein komplettes Aktiendepot anzugeben? Also wie ein normales Bankkonto einfach den Wert per 31.12.2020 einzugeben und die Gewinne aus dieser Aktivität als „Zins“ deklarieren?

Besten Dank für eure Ideen und liebe Grüsse

Hoi thfo

Du musst genau das besorgen, was im Wertschriftenverzeichnis steht.
Üblicherweise bekommt jeman der handelt einen Auszug für die Steuern, woraus ersichtlich ist

Wertschriften mit Verrechnungssteuerabzug, VSt ausgewiesen
Wertschriften ohne Verrechnungssteuer

per Ende Jahr im Depot. Nicht jedes einzeln, sondern am Ende der Tabelle eine Zusammenfassung.

Die Kursgewinne bei Verkäufen sind nicht steuerbar (Kapitalertrag) ausser der Handel hat ein solches Ausmass, dass das vom Steueramt als gewerbsmässig taxiert wird.

Hoff, das hilft weiter. Ich erhebe keinen Anspruch auf vollste richtigkeit, bin da nicht wirklich der Trading-Experte.

Gruess Hanspeter

PS: Du kannst auch beim Steueramt nachfragen - wäre wohl die sicherste Quelle.

Hallo Hampi und schonmal Danke für die umfangreiche Antwort.

Wie bereits erwähnt liegt uns ein Kontoauszug vor, dieser ist allerdings nicht für die Schweiz zugeschnitten, da es sich um einen ausländischen Anbieter handelt. Verrechnungssteuer ist glaube ich auf keiner Position drauf, da es sich auch bei allen um ausländische Wertpapiere handelt.

Das Problem ist:
Der Auszug dieses Brokers enthält Angaben über Gewinn/Verlust durch das Trading, sowie eine Auflistung aller gemachten Trades. Der Auszug beinhaltet auch die Zeitspanne 2020 (Jan-Dez). Es gibt aber keine Möglichkeit das Depot per 31.12. anzuschauen.

Ich werde jetzt den Support dieses Broker kontaktieren und mal nachfragen ob man auch einen Depotauszug per 31.12.2020 erstellen oder erhalten kann.

Das mit der Kapitalgewinnsteuer ist mir soweit klar. Vom finanziellen Umfang her denke ich aber nicht, dass hier ein gewerbsmässiger Handel vorliegt bzw. so eingestuft werden würde.

Liebe Leser und Mitdiskutierende

Die oben beschriebene Problematik hat sich nach Nachfrage bei einem kantonalen Steueramt wie folgt gelöst:
Die Wertschriften können allgemein als Zusammenfassung deklariert werden. Also sind z.B. 10’000 Franken im Depot per 31.12. und davon 3’000 Kapitalgewinn (Anfangssaldo per 1. Januar also = 7’000), so sind die 10’000 Franken per 31.12. als Vermögen und die 3’000 Franken als Zinsgewinn zu deklarieren. Desweiteren möchte das Steueramt den Steuerauszug der Bank bzw. des Trading-Anbieters haben um ihn gegenzuprüfen.

Komplizierter wird es wenn, z.B. bei Schweizer Aktien, Verrechnungssteuer abgezogen wurde die man zurück fordern will/kann. Meine Problematik bezog sich aber auf ausländische Wertschriften bei denen durch den Broker keine Steuern abgezogen wurden.

Eventuell hilft das dem einen oder anderen User hier in der Zukunft.

Grüsse

Ich kenne das Problem, ausländische Brokers machen nicht wie wir in der Schweiz den Steuerauszug.
Habe gerade einen Kunden, der hat 300 Zeilen auf einem Excel deshalb extra erfasst, damit wir den Überblick haben.

Nun, ein Wortwirrwar möchte ich klären: Kapitalgewinn ist steuerfrei (ich las Kapitalertrag oder Kapitalgewinnsteuern).

Nun, bei meinem Kunden haben ich dank der Übersicht aller Wertschriften (Fonds, Aktien, Calls, Puts, Rohstoffe). Nun, dieser hat einen Wertzuwachs von 50 % erzielt.

Da fragt sich die Steuerverwaltung immer, wie kam es dazu.
=> deshalb muss ich nun nicht nur den 31.12.2020 aufstellen sondern auch erwähnen
welche Titel einen Wertzuwachs hatten (nicht realisierte Kursgewinne), denn sonst
beginnt die Steuerverwaltung Fragen zu stellen, wie es zu dieser Vermögens-
entwicklung kam.

=> und je mach Lohnhöhe wäre dann diese Vermögenswicklung gar nicht möglich.
deshalb muss man proaktiv dies erläutern, so das die Vermögensentwicklung
transparent und nachvollziebar für die Steuerverwaltung wird.

=> Wertschriftenhändler ist man erst im Extremfall, man muss vor allem mit fremden
Geld handeln (also mit Krediten) und man muss sich mit dem Ertrag das Leben
finanzieren oder mitfinanzieren.
Für die Interessierten hier eine Definition "

wenn die folgenden fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens sechs Monate.
  2. Das Transaktionsvolumen (d.h. die Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
  3. Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen.
  4. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert, oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie Zinsen, Dividenden usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.
  5. Der Kauf und Verkauf von Derivaten beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen.

Der Fokus ist hier „kumulativ“ siehe auch restlicher Beitrag Gewerbsmässiger Wertschriftenhändler: Auf welche Abgrenzungskriterien müssen Sie achten? (weka.ch)

Guten Tag Herr Keck

Besten Dank für den sehr informativen Beitrag. Es ging hier um die reine Deklaration der vorhandenen (ich nenne sie jetzt mal so) Spekulationsgewinnen und dem vorhandenen Vermögen.

Ich nehme schwer an, dass das Steueramt deshalb den gesamten Auszug des Aktienbrokers haben möchte, weil dort eben auch alle gemachten Trades des betreffenden Steuerjahrs aufgeführt sind.

Sie müssen nur Ihr Vermögen richtig deklarieren und den Vermögenszuwachs plausibel erläutern können, falls die Steuerverwaltung nachfrägt.

Grüezi Herr Keck

Danke für die Antwort.
Grundsätzlich war das ganze Thema komplizierter befürchtet, als im Endeffekt resultierte.
Das Ganze ist tatsächlich nicht schwer, und wer sein Geld legal erwirtschaftet wird auch keine Probleme haben dies belegen zu können.

Und ich mache in Fällen, wo ich sehe dass der Vermögensvergleich zum Vorjahr nicht aufgeht, mache ich eine Notiz z.H. der Steuerverwaltung, damit die sehen, dass es eine Erklärung dafür gibt.