Geschätzte Wissenden
Ich habe folgende zwei Verständnisfrage:
Aktiengesellschaft Aktienkapital 1000x100 CHF= 100’000 CHF (liberiert 50’000 CHF)
Frage 1
Ich habe eine Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer per 31.12.2022 erhalten (aktuellste). Die Aktien werden hier zu einem Bruttosteuerwert von 27.50 und einem Nettosteuerwert von 19.25 bewertet.
Mir ist klar, dass ich diese Bewertung für meine privaten Steuern für den Steuerwert der Aktien benutzen muss.
Muss ich aber auch in der Buchhaltung 2023 der Aktiengesellschaft eine Wertberichtigung der Aktien buchen, da diese ja mit einem Wert von 100’000 CHF ausgewiesen sind?
Muss ich nun nun in der Buchhaltung der Aktien die Aktien der Firma berichtigen.
d.h. das Aktienkapital 100’000 CHF korrigieren auf den steuerlichen Wert von 19’250 CHF
Frage 2 (eigentlich eine Steuerfrage)
Wenn ich 2023 einen Gewinn ausweise, beispielsweise 5’000 CHF dann ist dieser von der AG zu versteuern, wenn ich 2024 jedoch einen Verlust beispielsweise von 8’000 CHF ausweise, kann ich diesen Verlust ja mit dem Vorjahresgewinn verrechnen.
Ich habe jedoch die Steuern für 2023 dann ja bereits bezahlt, heisst, das, dass ich dann eine Rückerstattung der Steuern von 2023 erhalten?
Vielen Dank im Voraus
und vom Guten nur das Beste
wünscht zelot