Guten Tag zusammen
Eine scheinbar simple Frage beschäftigt mich aus Perspektive einer Kapitalgesellschaft.
Diese hat in 2023 eine Liegenschaft erworben, und im gleichen Jahr knapp 10% des Kaufpreises in Renovationen investiert. Hierdurch ist eine der zwei Wohnungen vermietbar geworden, im Jahr 2024 kommt ein ähnlicher Betrag noch einmal hinzu.
Aktuell sind die Kosten im Aufwand.
Frage:
a) müssten die Kosten der Liegenschaft (Gebäude) zugeschrieben werden, um diese anschliessend regulär über Zeit abzuschreiben mit dem Haus?
b) müssten die Kosten über eine Nutzungsdauer von ca. 15 Jahren (Küche, Parkett-Fussböden, 2 Bäder) separat aktiviert und abgeschrieben werden?
c) ist es aufgrund der Summe im Verhältnis zur Anschaffung vertretbar, es im Aufwand zu belassen?
Und gibt es hier ein Wahlrecht oder obligatorische Regelungen zu Aktivierung / Aufwand?
Ich freue mich auf Eure Hinweise!
Vielen Dank
Tobias