Aktivierung oder Aufwand? Renovationskosten gewerblich nach Erwerb

Guten Tag zusammen
Eine scheinbar simple Frage beschäftigt mich aus Perspektive einer Kapitalgesellschaft.
Diese hat in 2023 eine Liegenschaft erworben, und im gleichen Jahr knapp 10% des Kaufpreises in Renovationen investiert. Hierdurch ist eine der zwei Wohnungen vermietbar geworden, im Jahr 2024 kommt ein ähnlicher Betrag noch einmal hinzu.

Aktuell sind die Kosten im Aufwand.

Frage:
a) müssten die Kosten der Liegenschaft (Gebäude) zugeschrieben werden, um diese anschliessend regulär über Zeit abzuschreiben mit dem Haus?
b) müssten die Kosten über eine Nutzungsdauer von ca. 15 Jahren (Küche, Parkett-Fussböden, 2 Bäder) separat aktiviert und abgeschrieben werden?
c) ist es aufgrund der Summe im Verhältnis zur Anschaffung vertretbar, es im Aufwand zu belassen?

Und gibt es hier ein Wahlrecht oder obligatorische Regelungen zu Aktivierung / Aufwand?

Ich freue mich auf Eure Hinweise!
Vielen Dank
Tobias

ich kläre solche Themen immer direkt mit der Person, welche die juristische Steuererklärung veranlagt, es sehen nie alle Fälle gleich aus und kommt auch die Details auch noch an (Höhe Mieteinnahmen, Höhe Unterhalt, was genau detailliert gemacht wurde).

Vielen Dank!
Ich habe mich nun entschieden, die Massnahmen (Badezimmer, Küche, Renovation nach Kauf) auf 20 Jahre abzuschreiben, womit ich sicher nicht völlig falsch liegen werde, da es der erwarteten Abnutzungsdauer bis Erneuerung entspricht. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass die Finanzverwaltung hiergegen etwas einzuwenden hat. Tatsächlich sind Quellen hierzu aber auch extrem schwer zu finden.