Aktivierung Renovationskosten?

Hallo zusammen
Ich führe die Buchhaltung eines Vereines. Wir haben im 2022 unser Clublokal für Fr. 150.000 saniert. Jetzt weiss ich nicht, wie ich vorgehen soll betr. Aktivierung. Im Moment denke ich dass ich die Hälfte direkt abschreibe resp. über die neutrale Rechnung als Aufwand buche. Den Rest dann aktiviere und über 15 Jahre abschreibe. Wir haben neue Sanitäranlagen, die elektrischen Leitungen renoviert und gemalt.
Was meint ihr dazu?

es fehlt mir die Berechnung der Aussage die Hälfte. Fragen Sie einen Baufachmann, er soll Ihnen das Verhältnis Unterhalt Wertsteigerung beantworten. Ich würde es nicht Pauschal fürs Haus machen sondern…

… Sanitäranlagen
… Küche
… Vereinsraum
… Dach

udgl.

Danke für die Rückmeldung. Wenn ich das richtig verstehe müsste ich die angefallenen Kosten aufteilen in solche, die wertsteigernd sind und solche, die als „Erhaltungsaufwand“ eingestuft werden können? Also nicht Hälfte oder ein Drittel, solche richtig aufgeschlüsselt. Habe ich das richtig verstanden?
Danke im Voraus

ja aktiviert werden kann nur Neues oder Wwrtvermehrendes… Unterhalt ist Aufwand

Michel Keck hat hier recht: Aktiviert werden nur Neuanschaffungen & Wertvermehrungen.

Daher kann diese Renovation gar nicht aktiviert werden, sofern sie nur dem Erhalt des Clublokals diente.

Falls eine Wertsteigerung stattgefunden hat, kann der Anteil der Wertsteigerung auf den Bilanzposten des Clublokals dazugebucht werden (dafür Fachmann fragen oder Immobilie nach Sanierung neu schätzen lassen).

Da Vereine in der Regel gemeinnützig sind ist es auch weniger schlimm, wenn durch die teure Sanierung im Aufwand ein Verlust in der Jahresrechnung entsteht.
Ich denke, deshalb wolltest du es gerne aktivieren, damit es nicht erfolgswirksam wird?

Danke, eure Antworten waren echt hilfreich. Ich habe gestern mit dem Bauleiter gesprochen. Er ist der Meinung, dass die neuen Sanitäranlagen, die neue Küche und die Isolation von Boden und Decke aktiviert werden können. Somit werde ich 55.000 aktivieren und 95.000 direkt über Unterhaltsarbeiten abschreiben. Die 55.000 werde ich dann über 15 Jahre abschreiben (3.000 pro Jahr). Falls das jetzt komplett falsch ist gebt mir bitte nochmal Bescheid. Herzlichen Dank.

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Laut Merkblatt A/1995 der ESTV schreibt man auf ein Geschäfts- oder Bürogebäude (denke das passt hier, die Tabelle ist halt für Unternehmen) auf das Gebäude alleine 4% vom Buchwert bzw. 2% vom Anschaffungswert.

Sonst wäre es wohl eine „Fahrnisbaut auf fremdem Grund und Boden“, welche man mit 20% vom Buch- bzw. 10% vom Anschaffungswert abschreibt.

Bin jedoch kein Profi mit Immobilien, die Abschreibungssätze würde ich an deiner Stelle aber nochmal abklären.