Hallo
Bei einem grösseren Büroumbau (Gesamtvolumen ca. 150TCHF, Wände abbrechen und neu erreichten, Böden neu, Elektrik neu usw) werden ja die Aufwendungen aktiviert und dann abgeschrieben.
Jetzt trudeln die Rechnungen natürlich immer versetzt ein, manchmal Vorauszahlung vor den Arbeiten, manchmal hinterher, manchmal Akontozahlungen usw. Der gesamte Umbau wird bis zur Fertigstellung ca. 2-3 Jahre dauern, in denen das Büro aber auch schon weiter genutzt wird (in den Räumen, in denen das zum jeweiligen Zeitpunkt möglich ist).
Gibt es Vorschriften wann die Abschreibung zu beginnen hat - z.B. immer bei Eingang einer Rechnung, bei Beginn der Arbeiten, bei Fertigstellung des gesamten Umbaus… da könnte ja in beide Richtungen argumentiert werden.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Vielen Dank & viele Grüsse