Aktivierung von Umbau (Laden-, Restaurantumbau)

Wann soll ich oder darf ich einen Ladenumbau aktivieren?

Hallo ksuomela

Güter werden als Sachanlagen aktiviert, wenn diese dem Unternehmen zur langfristigen oder mehrmaligen Nutzung zur Verfügung stehen. Langfristig bedeutet in diesem Zusammenhang >1 Jahr. Als weiterer Schritt ist die Wesentlichkeit zu definieren. In der KMU-Praxis sieht man häufig Schwellenwerte um CHF 3’000. Das bedeutet, dass Güter mit einem tieferen Anschaffungswert nicht aktiviert werden, auch wenn diese zur langfristigen oder mehrmaligen Nutzung verwendet werden.

Ich gehe mal davon aus, dass der von dir erwähnte Ladenumbau sowohl zur langfristigen Nutzung gedacht, als auch vom Betrag her wesentlich ist. Somit wäre eine Aktivierung naheliegend, nach neuem Rechnungslegungsrecht und gemäss Vorgaben der Eidg. Steuerverwaltung sogar zwingend.
Ersterfassung:
Aktivierung zu Anschaffungs- oder Herstellkosten. Dabei sind sämtliche anfallenden Kosten des Umbaus zu berücksichtigen.
Folgebewertung:
Ordentliche Abschreibungen gemäss geplanter Nutzungsdauer. Siehe dazu auch die Merkblätter der Eidg. Steuerverwaltung unter folgendem Link: http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/dokumentation/00242/00382/
Bitte achte auf die unterschiedlichen Abschreibungskonzepte (Merkblatt A 1995 - Geschäftliche Betriebe, Fussnote 2)
Ausserordentliche Wertbeeinträchtigungen sind bei Bedarf vorzunehmen.

Beste Grüsse
Silversurfer

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Hallo ksuomela

Ergänzend zum Beitrag von Silversurfer würde ich folgendes beachten:

  1. Je nach Umfang des Umbaus macht es Sinn, die Aktivierung kategorisiert auf mehrere Anlagekonten aufzuteilen (z.B. Umbau Laden, Umbau Restaurant, Maschinen, Einrichtungen usw.). Das erhöht die Transparenz.

  2. Ebenfalls sinnvoll ist es, die Abschreibung in solchen Fällen über ein Wertberichtigungskonto zu buchen, anstatt direkt auf das Anlagekonto. In der Bilanz hast du dann zwei Positionen, also das Anlagekonto (+) und darunter gleich das Wertberichtigungskonto (-). Du siehst auf dem Anlagekonto immer die aufgelaufenen Kosten.

Beste Grüsse

M

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Hallo
Weiss jemand wie ist es mit Umbaukosten einer privaten (nicht vermieteten) Liegenschaft? Der grössere Teil wird privat genutzt, die Liegenschaft ist deshalb nicht aktiviert. Kann man die Umbaukosten für Werkstatt/Laden in diesem Fall bilanzieren? Es geht um eine neu gegründete Einzelfirma.
Danke!

Deine Aufwendungen, die du privat tätigst (wie Miete und Einrichtung, aber auch Eigenlohn und auch Bezüge) kannst Du auf ein “Privat”-Konto buchen. Dieses dann laufend führen. Den Saldo dann auf das Eigenkapitalkonto übernehmen. Dient der Umbau nur der Unternhemung? Wenn nicht, müsstest Du ausrechnen, zu welchen Teilen der Umbau dem Privaten und dem Geschäft dient.

Hallo Esthi
Danke für die Antwort. Die Buchungen über das Privatkonto sind mir klar, war eigentlich nicht die Frage. Die Umbauarbeiten, die verbucht sind, betreffen nur die Werkstatt. Es wurde neue Heizung eingebaut (vorher keine), etwas mit dem Boden, Wände gemacht (müsste den Kunden Fragen was genau) und viele Quittungen (Material). Ich buche Ende Jahr den Anteil Miete, in der privaten Steuererklärung als Mieteinnahmen aufnehmen (den Eigenmietwert entsprechend reduzieren). Ich habe da bedenken, dass es steuerlich nicht akzeptiert wird, weil die Liegenschaft im Privatvermögen ist. Dass die grösseren Sachen, die vertvermehrend sind (wie Heizung), erst bei der Grundstückgewinnsteuer (Verkauf Liegenschaft) geltend gemacht werden können. Vielleicht ist es jetzt verständlicher. Danke