Hallo zusammen,
Ich betreue die BuHa der im August 2023 gegründeten Handels-GmbH meines Sohnes.
Per 31.12.2023 wurde das Warenlager zu Einkaufspreisen (ohne Fracht, MwSt. und Zollabfertigung; Waren sind Zollfrei, MwSt = Saldomethode) verbucht Warenlager/Wareneinkauf (pro Artikelgruppe ein Konnto).
Per 1.1.2024 wurden diese Buchungen wieder aufgelöst. Unter dem Jahr wird der Wareneinkauf nie über Warenlager, sondern immer über Kreditor oder Bank gebucht. In diesem Zusammenhang habe ich nun folgende Fragen:
Ist es üblich für ein Kleinunternehmen die Aktivierungsbuchungen per 1. Januar wieder aufzulösen?
Wenn bei der Inventur per 31.12. kleine Differenzen (5-10% des Artikelbestandes) zwischen physischem Lager und separat geführter Lagerverwaltung festgestellt werden, müssen diese Differenzen verbucht werden, z.B. über Inventurdifferenz oder Werbung als „Warenentnhame für Bemusterung“.
Wenn Frage 2 mit NEIN beantwortet werden kann, wird also nur der ev. um die Lagerdifferenzen korrigierte Bestand gem. Lagerverwaltung gebucht. Richtig?
Klar ist für mich, dass grosse Differenzen in Folge Diebstahl, Warenschäden z.B. durch Wassereinbruch im Lager, etc. verbucht werden müssen und zwar zum Zeitpunkt des Ereignisses.
Schon jetzt besten Dank für Inputs!!
Beste Grüsse Smily44
In der Theorie wird nur von Anpassung gesprochen, es ist aber auch - analog zu den Abgrenzungen - eine Rückbuchung und ende Jahr eine Umbuchung des gesamten Warenbestandes möglich.
Grundsätzlich muss die Lagerverwaltung per 31.12 der Inventur entsprechen. somit wäre dies in der Lagerverwaltung zu korrigieren, damit du anhand dieser das gesamte Lager mit einer Buchung wieder aktivierst.
Sofern dies nachvollziehbar ist ja. Umso grösser die Differenz, umso eher wirft dies Fragen auf und führt dies zum Risiko einer Aufrechnung.
Evtl. konnte ich dies nicht ganz eindeutig beantworten, da du die Branche nicht erwähnt hast.
Wenns hilft, bitte die Antwort mit einem Herz markieren.
Hallo StefanB
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das entspricht ja meiner Ansicht. So werde ich es handhaben. Dass Differenzen in der Lagerverwaltung berücksichtigt/korrigert werden müssen bevor die Aktivierung erfolgt war für von Anfang an klar.
Nochmals besten Dank und beste Grüsse
Smily44
Warendrittel ist eine Bildung von stillen Reserven. Du darfst z.B. dein Lagerbestand Wert um 33%, also ein Drittel Wertberichtigen. Wenn dein Lager z.B. einen bereinigten Bilanzwert von 180 aufweist, kannst du dann diesen Wert noch um ein Drittel Wertberichtigen, in diesem Beispiel um 60, dann beträgt der Wert nur noch 120, die 60 gehen zu Lasten der Erfolgsrechnung, also senkt es den Gewinn deiner Gesellschaft. Die Wertberichtigung verursacht einen Warenaufwand in der Erfolgsrechnung.
Ok, vielen Dank - habe sowas vermutet. Allerdings bin ich überrascht, dass das Delkredere 33% des Warenwertes ausmachen darf. Ist das eine generelle Regel? Im aktuellen Fall handelt es sich um eine Handelsfirma in der nichtmmodischen Textilbranche. .
Noch ein Input zu Punkt zwei: Wir buchen solche Differenzen über Bestandeskorrektur Konten, jeweils mit dem entsprechenden Aufwand als Gegenkonto (Warenaufwand Artikelgruppe X, Materialaufwand Produktgruppe Y etc.).
Hallo Hampi52,
Besten Dank - klar, ich habe den Begriff verwechselt mit der Debitorenreserve. Praxis liegt halt schon einige Jahre zurück.
Gruss Smily44