Akzeptierte Abzüge ohne Belege

Ein Kunde hat mich gefragt welche Abzüge er auch ohne Belege machen kann (Einzelfirma). Ich habe ihn drauf aufmerksam gemacht das nur Abgezogen werden kann was Belegbar und Geschäftlich Begründbar ist.
Jedoch gibt es nach meinem Wissen (und Gesprächen mit der Steuerbehörde) durchaus Graue Aufwände (die Geschäftlich Begründbar sind, aber „nicht belegbar“).
Ich ziehe in der Regel (und wenn alle anderen damit verknüpften Voraussetzungen erfüllt sind) die Pauschale für das Velo CHF 700.00 (nur wenn der Abzug nicht schon bei Unselbständige Tätigkeit gemacht wurde), für Mehrkosten Verpflegung CHF 3200 (dito Velo, zusätzlich müssen die verbuchten Belege für Verpflegung beachtet werden), Telefon, Internet CHF 600 (falls keine Rechnungen in der Buchhaltung sind). Gibt es sonst noch Buchungen die unter diese Kategorie fallen?

Andreas - sprichst Du von der Steuererklärung oder der Buchhaltung?

Buchhaltung:
Prinzipiell sind Pauschalabzüge (z.BH. Verpflegung etc.) in der BuHa nur zugelassen, wenn Du mit dem Steueramt ein Spesenreglement aushandelst.

Was das Velo angeht: Da gibts in der BuHa eigentlich keine Abzugsmöglichkeit. Du müsstest das Velo bilanzieren, dann kannst du den Unterhalt abziehen (wie bei Auto und Töff).

In (kleinen) Einzelfällen kannst du auch mal ein Sandwich mit der Bemerkung „Kassenzettel verloren“ oder mit einem internen Beleg buchen.

Das ist meine Sicht der Dinge.

Gruess Hanspeter

Eigentlich gilt der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ immer!

Ausnahmen z.B. Spesen gemäss Reglement, wie von Hanspeter angesprochen. Wobei dort natürlich das Reglement als Beleg herhalten muss.

Es ist natürlich möglich, dass eine Firma z.B. ihren Mitarbeitern das ÖV-Abo bezahlt (dann gibt es auch einen Beleg). Auch das Auszahlen von Verpflegungsspesen ist möglich. Dann hast du aber auch einen Beleg in Form der Lohnabrechnung. Bei Selbstständigen sind Pauschalspesen etwas umständlicher, ich rechne das daher immer effektiv ab.

Ich verstehe aber deinen Grundsatz nicht, warum sollten z.B. für Telefon/Internet keine Belege vorhanden sein?

Ja, es ist manchmal nervig, wenn man für die Bratwurst am Mittag beim Metzger einen Beleg möchte. Aber man gewöhnt sich dran diese Quittungen zu behalten, da muss man einfach eine gewisse Selbstdisziplin haben.

Beispiel: Telefon, Personengesellschaft oder Einzelfirma: Die Telefonrechnung lautet auf die Privatperson (z.B. Familie Müller) und das Telefon wird auch Privatgenutzt. Gemäss Besprechung die ich mit der Steuerverwaltung hatte so müsste eigentlich wenn die Telefonrechnung über die Firma gezahlt werden ein Eigenverbrauch gebucht werden. Wird sie jedoch nicht über die Firma gebucht und die Telefonbenutzung ist Geschäftlich begründet (oder begründbar) so akzeptiert die Steuerverwaltung Bern einen Betrag von CHF 600 pro Jahr ohne Beleg.
Es gibt daher in diesem Fall kein eigenen Beleg, muss keine Abgrenzung zwischen Privatanteil und Geschäftsanteil gemacht werden (da es pauschal gebucht wird) und die Rechnungen müssen nicht über das Geschäft bezahlt oder auf die Gesellschaft lauten.

Beispiel Velo, (Personengesellschaft oder Einzelfirma): Wird die Verwendung eines Velos als geschäftlich begründbar angesehen (z.B. kein Auto, Benutzung für Kundenbesuche, Einkauf Waren etc.; Geschäftstätigkeit hat mit Velo zu tun) so hat die Besprechung anlässlich einer Steuerrevision ergeben das sie die Pauschale von bis CHF 700 akzeptieren (wenn z.B. Reparaturen etc. gemacht werden (Belegt!) ist diese der Pauschale abzuziehen; dies ist zusätzlich zu allfälligen Benützung öV: GA z.B. (Privatanteil ist da natürlich zu beachten)). Dabei ist nach Aussage der Steuerverwaltung das Velo nicht als Aktiva zu halten. Ist das Velo geschäftlich nicht begründbar (Weg, andere Fahrmöglichkeiten) so ist der Abzug sowieso hinfällig.