Guten Tag
Es tut mir leid, wenn es schon beantwortet wurde, aber ich konnte es in der Suche nicht finden.
Ich habe ein Einzelunternehmen mit vereinfachter Buchführung (Online-Shop mit Alkoholverkauf)
In der Zürcher Steuererklärung gibt es einen Abschnitt namens:
- Angaben über das Warenlager
Muss ich diesen Teil überhaupt ausfüllen, wenn ich die Ist-Methode verwende?
Soweit ich weiss, muss ich meinen Bestand am Anfang und am Ende des Jahres angeben, aber ich verstehe nicht wirklich, was damit gemeint ist:
1.1 Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. maximaler Marktwert)
1.2 Deklarierter Wert
1.3 Unterbewertung
Kann jemand ein einfaches Beispiel liefern? Was beeinflusst es überhaupt in meiner Steuererklärung (es sind weder Einnahmen noch Ausgaben)?
Bestimmung des Warenwertes im Lager: Multipliziere ich die Beträge einfach mit meinem Verkaufspreis? (z.B. ich habe noch 10 Stück übrig und mein Verkaufspreis beträgt 10,- CHF pro Stück. Ist der Inventarwert 100,- CHF?)
Besten Dank,
Ievgen