Angaben über das Warenlager und vereinfachter Buchführung

Guten Tag

Es tut mir leid, wenn es schon beantwortet wurde, aber ich konnte es in der Suche nicht finden.
Ich habe ein Einzelunternehmen mit vereinfachter Buchführung (Online-Shop mit Alkoholverkauf)

In der Zürcher Steuererklärung gibt es einen Abschnitt namens:

  1. Angaben über das Warenlager

Muss ich diesen Teil überhaupt ausfüllen, wenn ich die Ist-Methode verwende?

Soweit ich weiss, muss ich meinen Bestand am Anfang und am Ende des Jahres angeben, aber ich verstehe nicht wirklich, was damit gemeint ist:
1.1 Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. maximaler Marktwert)
1.2 Deklarierter Wert
1.3 Unterbewertung

Kann jemand ein einfaches Beispiel liefern? Was beeinflusst es überhaupt in meiner Steuererklärung (es sind weder Einnahmen noch Ausgaben)?

Bestimmung des Warenwertes im Lager: Multipliziere ich die Beträge einfach mit meinem Verkaufspreis? (z.B. ich habe noch 10 Stück übrig und mein Verkaufspreis beträgt 10,- CHF pro Stück. Ist der Inventarwert 100,- CHF?)

Besten Dank,
Ievgen

Hallo levgen
in dem von dir bezeichnete Abschnitt der Steuererklärung geht es darum, dass Vorräte nicht zu tief bewertet werden dürfen.

  1. Dein Beispiel Verkaufswert x Anzahl ist grundsätzlich falsch. Du darfst dein Lager maximal zu deinen Anschaffungs (= Einkaufspreis + Bezugsspesen) oder Herstellkosten bewerten.
  2. Von diesem Wert darfst du maximal 33,3% abziehen, d.h. eine Warenreserve bilden (du musst aber nicht). D.h. dein ausgewiesener Warenwert in der Bilanz entspricht nicht den tatsächlichen Anschaffungskosten. Den gewählten Unterbewertungssatz solltest du nicht jedes Jahr ändern!
  3. Wenn du mehr als das von der STV geduldete Drittel ‚quasi‘ abschreibst (z.B. Ladenhüter o.ä.), dann rechnet das die STV auf; dein Verlust wird kleiner bzw. der Gewinn grösser.
    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
    Grüsse aus Basel