Guten Tag Zusammen
Ich bin gerade an den Anlagen meiner Eröffnungsbilanz. Ich habe diverse Kameras, Objektive und EDV Anlagen, die ich in den Anlagen aktivieren sollte. Nur wie macht man dies? Muss ich vom Anschaffungspreis die Abschreibungen wegrechnen und den Restbuchwert einbuchen oder werden die Kameras einfach geschätzt nach dem Marktwert bei Verkauf?
Zweite Frage ist: Bis wann dürfen die Anlagen den aktiviert werden? Z.B. ein Computer der nun 6 Jahre alt ist, hat ja kaum Wert. Kann dieser noch aktiviert werden oder nicht?
Danke
Freundliche Grüsse
Simon