Anlagen bewerten in Eröffnungsbilanz?

Guten Tag Zusammen

Ich bin gerade an den Anlagen meiner Eröffnungsbilanz. Ich habe diverse Kameras, Objektive und EDV Anlagen, die ich in den Anlagen aktivieren sollte. Nur wie macht man dies? Muss ich vom Anschaffungspreis die Abschreibungen wegrechnen und den Restbuchwert einbuchen oder werden die Kameras einfach geschätzt nach dem Marktwert bei Verkauf?

Zweite Frage ist: Bis wann dürfen die Anlagen den aktiviert werden? Z.B. ein Computer der nun 6 Jahre alt ist, hat ja kaum Wert. Kann dieser noch aktiviert werden oder nicht?

Danke

Freundliche Grüsse
Simon

Hi Simon

Aktivieren kannst du eigentlich alle Wirtschaftsgüter, welche der Firma über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen resp. genutzt werden.
Die Frage stellt sich daher eher: WAS willst du alles aktivieren?

Ich gehe mal davon aus, dass du hier Anlagen aus dem Privatvermögen in die Firma einbringst. Wenn ja, dann muss dies zu einem vergleichbaren Marktwert geschehen und den müsstest du allenfalls nachweisen können (ricardo oder ähnliche Plattformen bieten hier sicher Beispiele).
Aber für einen 6 Jahre alten PC bekommt man auf dem Markt wohl nichts mehr und ich würde es dir auch nicht empfehlen diesen mit mehr als einem Pro-Memoria-Franken einzubuchen… wenn du ihn denn überhaupt im Anlagevermögen führen willst. Als Randbemerkung noch: Anlagen gratis in die Firma zu nehmen ist heikel, wenn man auf dem Markt dafür noch Geld bekäme (Drittvergleich).

Liebe Grüsse
Sylvia