Anschaffungswert vs. Buchwert

Grüezi zäme

im OR heisst es zu Abschreibungen:
„Für Abschreibungen auf dem Anschaffungswert sind die genannten Sätze um die Hälfte zu reduzieren“.

Also bezogen auf ein Fahrzeug statt max. 40% dann 20% linear.

Soweit klar.
Was aber ist der Unterschied?
Wenn ich ein Fahrzeug erstmals erwerbe, dann habe ich den Fahrzeugwert z.B. 10.000 Fr. und gesamte Nebenkosten von z.B. 1.000 Fr.

Macht dann Anschaffungswert von 11.000 Fr.
→ ist dann der Buchwert 10.000 Fr.?

Also verstehe ich es richtig, dass ich die 10.000 Fr. mit 40% abschreiben könnte oder den gesamten Anschaffungswert von 11.000 Fr. mit 20%?

Im Netz steht zwar an jeder Ecke, dass bei Abschreibungen auf dem Anschaffungswert die genannten Sätze um die Hälfte zu reduzieren sind, aber es steht nicht drin, wie man nach Erstanschaffung den (korrekten) Buchwert als Basis für die 40% ermittelt.

Hat jemand eine Idee oder verstehe ich es einfach nicht?
Danke Euch!!!

Ah, ich glaube, ich habe etwas gefunden:

Abschreibung auf „Anschaffungswert“ heisst es, weil auch im zweiten, dritten und ggf. weiteren Jahren der Anschaffungswert die Basis ist (z.B. 100’000 Fr.). Das ist dann linear.

Degressiv startet auch beim Anschaffungswert, muss es ja im ersten Jahr, aber nimmt dann ab dem zweiten Jahr den Buchwert. So macht es Sinn…

Also habe ich verstanden, dass es ein Wahlrecht gibt!
Ich hoffe, dass das korrekt ist, glaube aber schon :slight_smile:

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genau! entweder 5x20% linear oder degressiv immer auf den Restwert. Je nach dem, was besser passt. Man entscheidet, was passt und bleibt konsequent.