Anzahlung Leasingfahrzeug

Das ist genau die Form von Beleg, auf die ich gehofft habe. Besten Dank @michel.keck
Und unsere Herleitung + Schlussfolgerung war also gut und korrekt :slight_smile:

https://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Steuerliche+Behandlung+von+Leasingverträgen+bei+geschäftlichen+Betrieben

Auszug Steueramt Bern

2.2 Beim Leasingnehmer

Sofern der Leasinggegenstand geschäftsmässig genutzt wird, sind die Leasingzahlungen beim Leasingnehmer voll abzugsfähig. Da es sich hier um einen nach der Grundmietzeit jederzeit kündbaren Mietvertrag handelt, kommt einem eventuell im Leasingvertrag enthaltenen Kaufrecht keine Bedeutung zu.

3.2.2 Keine Bilanzierung des Finanzierungs-Leasing

Wird das Leasinggeschäft nicht bilanziert, können die Grundsätze des Operating-Leasing (Ziffer 2.2) herangezogen werden.

Die Leasingzahlungen (Leasingraten) sind in der gleichen Periode als Aufwand zu Lasten der Erfolgsrechnung zu verbuchen, in der sie fällig werden.

In Ausnahmefällen, wenn die Dauer des Leasingvertrages wesentlich kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer und wenn zudem nach Ablauf des Vertrages ein Kaufrecht zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis besteht, sind die Leasingraten teilweise als Vorauszahlungen zu aktivieren. Die Aktivierung hat in dem Umfang zu erfolgen als die Amortisationsquote der Leasingrate die maximalen linearen steuerlichen Abschreibungssätze übersteigt.

Die Abschlussgebühr (evtl. in Form einer erhöhten Erstmiete) ist in der Regel bei Fälligkeit als Aufwand zu verbuchen.

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