@AnjaMaier Es wirkt fast so, dass man je nachdem wie der Abschluss Ende Jahr aussehen soll, den einen oder anderen Weg einschlagen kann…
@Atrus das ist klar, dass das Leasingobjekt einem nicht gehört. Das ist aber gar nicht der Kern meiner Überlegungen. Vergleichen wir doch mal ein Leasing über 48 Mt. mit und ohne Anzahlung als Aufwand, und dann im Vergleich wenn die Anzahlung aktiviert wird.
I. Das Fahrzeug wird im 1. Jahr per Dezember neu geleast.
II. Firma A nimmt das Fahrzeug mit Anzahlung (z.B. 10’000 CHF) die monatliche Rate ist natürlich tiefer (sagen wir 500 CHF). Der Aufwand sieht also so aus:
- Jahr (1 Monat) -> 10’500 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 6’000 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 6’000 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 6’000 CHF
- Jahr (11 Monate) -> 5’500 CHF
-> Summe 34’000 CHF
III. Firma B nimmt das Fahrzeug ohne Anzahlung. Die monatliche Rate ist dafür höher (z.B. 709 CHF).
- Jahr (1 Monat) -> 709 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 8’508 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 8’508 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 8’508 CHF
- Jahr (11 Monate) -> 7’799 CHF
-> Summe 34’032 CHF
Firma A, die das Fahrzeug mit Anzahlung nimmt, kann also im 1. Jahr einen Aufwand von 10’500 CHF verbuchen. Gleichzeitig sind die Aktiven um 10’000 CHF kleiner geworden. (Diese waren ja in den Aktiven als Bankguthaben.)
Firma B, die keine Anzahlung leistet hat nur 709 CHF Aufwand im 1. Jahr. Dazu kommt, dass die Aktiven der Firma B um 10’000 CHF höher sind.
-> Beide haben das selbe Fahrzeug (selber Wert), steuertechnisch ist Firma A beim Abschluss von Jahr 1 aber stark bevorteilt.
IV. Die dritte Option mit der Aktivierung der Anzahlung von Firma A wäre dann:
- Jahr (1Monat) -> 500 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 6’000 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 6’000 CHF
- Jahr (12 Monate) -> 6’000 CHF
- Jahr (11 Monate) -> 5’500 CHF
-> Summe 24’000 CHF
-> gleichzeitig wir die aktivierte Summe von 10’000 CHF kontinuierlich abgeschrieben.
Firma A kann bei dieser Option einen geringeren Aufwand geltend machen, dafür werden die 10’000 CHF Aktiven kontinuierlich abgeschrieben.
Der jährliche Aufwand von Firma B ist höher, dafür haben sie aber die 10’000 CHF über die ganze Laufzeit in den Aktiven.
-> Insgesamt sind sich die Abschlüsse (insbesondere im 1. Jahr) aber viel ähnlicher, so dass man kaum von einem Steuervorteil, egal für welche Firma, sprechen kann.
!!Das sind wirklich nur meine eigenen Überlegungen, ohne tieferes buchhalterisches Wissen. Ich habe dafür weder Belege, noch habe ich von einer Fachperson diese Argumentation bestätigen lassen.
Ich bin aber gespannt, ob jemand diese Überlegungen teilen oder widerlegen wird.