Arbeitseinlage verbuchen

Guten Tag zusammen.

Ich habe eine kurze Frage zu eingebrachten Arbeitsleistungen. Und zwar sind wir eine dreiköpfige Kollektivgesellschaft, bei welcher ein Gesellschafter Neben Geld auch Arbeit eingeschossen hat (Vorarbeit).

Das Kapital zu verbuchen, auf die Kapitalkonten der Gesellschafter ist das eine, aber wie verbuche ich Arbeitseinlagen?

Beispiel:
Gesellschafter A: 4000 Chf
Gesellschafter B: 3000 Chf
Gesellschafter C: 1500 Chf und Arbeit im Wert von 1000.-

Herzlichen Dank für die Hilfe

Hallo 19pipo95

Bin leider kein Fachmann bei Kollektivgesellschaften, aber bei einem Einzelunternehmen (ist ja fast dasselbe nur mit einem Gesellschafter) würde es meiner Meinung nach Sinn machen das aufs Konto Privat zu buchen. Das sind ja auch Schulden der Firma gegenüber dem Eigentümer, solange es kein Minus-Passivkonto ist. Ich nehme an, ihr habt vor dem Gesellschafter diese Arbeitsleistung auszuzahlen?

Also Aufwandskonto / Privat
und bei Auszahlung
Privat / Flüssige Mittel (Kasse, Bank o.ä.)

Ein passendes Aufwandskonto kann vielleicht noch jemand empfehlen oder ich schreibe es hier nachträglich wenn ich es weiss. Personalaufwand scheint mir irgendwie nicht so recht zu passen.

Hallo thfo92

Herzlichen Dank für deine Antwort.

Eigentlich soll diese Einlage mittels Arbeit nicht ausgezahlt werden, sondern als Eigenkapital angerechnet werden. Damit alle auf ähnliche Summen beim Eigenkapital kommen. Die 2 anderen Gesellschafter mit Geld, der dritte Gesellschafter mit weniger Geld dafür mit zusätzlicher Vorarbeit.

Siehst du eine Möglichkeit, dass es nicht als Aufwand aktiviert wird?
Sondern als Einlage, die dann erst bei einer Auszahlung der Geschäftsanteile als Aufwand gebucht wird?

Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären.

Herzlichen Dank

Wenn es nicht als Lohn geführt wird, müsste es ein sonstiger Aufwand sein. Ich möchte ausserdem darauf hinweisen, dass ihr euch da betreffend MWST und Sozialabgaben absichert, wenn es dementsprechend angerechnet wird.

Weil entweder ihr bucht den Gegenwert der Arbeit als Lohn auf das Konto Privat und Ende Jahr bucht ihr dann Privat / Eigenkapital, anstatt den Betrag direkt auszuzahlen. Das macht eigentlich am meisten Sinn, da beim Gesellschafter ja Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von seinem Jahresgewinn (bzw. Gewinnanteil) ausgerechnet werden.
Das wäre dann quasi ein Zustupf für Extra-Arbeit der innerhalb der Firma aufs Eigenkapital angerechnet statt ausbezahlt wird. Der Gesellschafter hat dann Ende Jahr einfach mehr Gewinn, egal ob er es auszahlt oder im Unternehmen hält.

Es muss aber definitiv ein Aufwand sein, denn Arbeitsleistung kann man schlecht in den Aktiven aufführen.

Sowohl Eigenlohn als auch Geldbezüge und Schulden/Guthaben der Gesellschafter müssten über ein entsprechendes Privatkonto geführt werden.
Ende Jahr wird das Privatkonto zwangsläufig aufgelöst, es wird nicht ins nächste Jahr übernommen.
Diese 1000 Franken Guthaben die Gesellschafter C dann hat, haut ihr ihm einfach aufs Eigenkapital drauf und dann sind die 1000 Franken beim Konto Privat auch weg (siehe weiter oben).

Lg

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