Arbeitsvertrag Stundenlohn

Hallo zusammen

Wir beschäftigen jemanden für 1 Monat im Stundenlohn (befristeter AV). Die Ferienentschädigung wird ausbezahlt (10.64%).

Wie ist das mit den Ferientagen zu handhaben? Trotz Ferienentschädigung hat der Arbeitnehmer ja Anspruch auf den Bezug von unbezahlten Ferien, in unserem Fall 3 Tage. Sollen wir den befristeten Arbeitsvertrag einfach 3 Tage länger laufen lassen und der Arbeitnehmer bezieht die Ferien in diesen letzen 3 Tagen? Wie wird dies gehandhabt? Wir sind sicherlich nicht der einzige Betrieb mit dieser Situation…

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Hallo startup12

Ohne eine rechtsverbindlich Auskunft erteilen zu wollen, würde ich in dieser Situation eigentlich dazu raten, den Arbeitnehmer einfach für einen Monat anzustellen, ihm 3 Tage Ferien zu gewähren und ihm einen Montaslohn auszuzahlen. Fertig.

So spart man sich das Entrichten und Deklarieren einer separaten Feriententschädigung (welche rechtlich alles andere als unumstritten ist - vgl. auch neue Rechtsprechung des Bundesgerichts). Zudem wird es nach dem geschilderten System (30/31 Tage Arbeit + 3 Tage Ferien) kompliziert, weil der Arbeitnehmende ja eigentlich nicht während einem Monat sondern eben während 33/34 Tagen anstestellt ist, wodurch er zum Beispiel Anspruch auf 33/360 Ferien hätte…

Gruss
Jonas

Hallo @jonas4656

Danke für deine Antwort!

Die genaue Anzahl Arbeitsstunden wissen wir zur Zeit leider noch nicht, deshalb denke ich dass die Stundenlohn-Anstellung der einfachere Weg ist.

Generell zum Punkt Rechtssicherheit: Wenn die AHV eine Revision macht und sieht dass bei den Arbeitsverträgen etwas nicht stimmt: Verfolgen sie das dann von Amts wegen (z.B. Nachzahlungen an Arbeitnehmer)? Oder gilt wenn der Arbeitnehmer nicht klagt, dann gibt es auch keinen Richter? Wir wollen zwar nicht betrügen, aber es passieren schnell einmal Fehler.

Ich freue mich über jedes Feedback!

Hallo @startup12

Dann scheint das System mit dem Stundenlohn wirklich sinnvoll zu sein.

Ich denke, du musst unterscheiden zwischen der AHV-Abrechnung und dem Arbeitsrecht. Der AHV ist es eigentlich egal, was du mit deinen Angestellten machst, hauptsache die Sozialversicherungsbeiträge werden ordnungsgemäss abgerechnet. Wo hier gross Fehler passieren könnten ist mir nicht klar. Du musst einfach auf jeden Franken Lohn die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und dann passt das. Sollten trotzdem Fehler festgestellt werden, wird die AHV nicht klagen, sondern verfügen (z.B. die Nachzahlung von Beiträgen). Solltest du dann mit der Verfügung nicht einverstanden sein, kannst du diese im Rechtsmittelverfahren anfechten.

Ich hoffe, das hilft dir so fürs Erste mal weiter.

Gruss
Jonas

Hallo,
Also Stundenlohn besagt ja, dass der Arbeitnehmer nur dann Geld erhält, wenn er auch arbeitet. In der Regel ist auch keine feste Stundenzahl zugesagt, so bleiben die Einsatzzeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer variabel.
Die Auszahlung des Stundenlohnes kann vertraglich auf monatlich festgelegt werden.
Für Ferien enthält der Arbeitnehmer 8,33% oder 10,64% Ferienentschädigung. Das heisst natürlich auch, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf zusätzliche Ferien hat. Die sind ja gerade mit dem Zuschlag abgegolten.
Ihr könnt den Arbeitnehmer also während dieses Monats voll beschäftigen, ohne auch noch Ferien deklarieren zu müssen.
Die Höchstarbeitszeit pro Woche ist i.d.R. entweder gesetzlich oder Gesamt-Arbeitsvertraglich geregelt (45 oder 50h, in der Landwirtschaft bis zu 55h)

Gruss
Andreas

Hallo @Lyrian

Danke für deine Antwort!

Mein Verständnis war, dass beim Stundenlohn mit der Ferienauszahlung nur der Lohn für die Ferien vergütet wird (da beim Monatslohn Anspruch auf bezahlte Ferien bestünde).

Der Arbeitnehmer muss sich ja trotzdem erholen können? Wenn der Vertrag beispielsweise über 9 Monate laufen würde, müsste der Arbeitnehmer in dieser Zeit doch Anspruch auf (unbezahlte) Ferientage haben?

Ich freue mich auf dein Feedback.

Hallo miteinander

Aus meiner Sicht ist die Aussge von Andreas falsch und die Annahme von startup12 richtig.

Die Ferienentschädigung wird dafür ausgerichtet, dass der Stundenlöhner während seiner Ferien eben keinen Lohn erhält, wie dies bei einem “normalen” Angestellten nach OR der Fall wäre. Die Ferienentschädigung ist aber keine Entschädigung dafür, dass der Arbeitnehmer keine Ferien beziehen dürfte! Dieser Anspruch steht ihm nach wie vor zu.

Fazit: Feriententschädigung entschädigt für den “entgangenen” Lohn während den Ferien. Der Anspruch auf Ferien in Natura besteht trotzdem.

Gruss
Jonas

Hallo Jonas,
Ich habe nicht gesagt, dass de Arbeitnehmer im Stundenlohn keine Ferien zustehen.
Ich muss ihm auch Ferien ermöglichen, aber in dieser Zeit der Abwesenheit erhält der AN dann keunen Lohn wie fest angestellte AN’s
Grusd
Andreas