Artikelkauf von Privat an AG

Guten Tag
Wenn die MWst-pflichtige AG einen gebrauchten Artikel von einer Privatperson kauft, kann darauf die MWSt als Vorsteuer geltend gemacht werden? Muss auf der Rechnung einfach stehen; Preis inkl. MWSt, oder braucht es noch etwas zusätzliches? Der Artikel dient der Geschäftsausführung und ist Geschäftszweck.
Danke für die Antwort.

Hallo Waimea
Die Vorsteuer kann geltend gemacht werden, sofern es betrieblich genutzt wird. Auf der Rechnung darf nichts von der MWST stehen. Es ist dann ein fiktiver Vorsteuerabzug. Unten der Abschnitt von der ESTV.
Liebe Grüsse
Thomas

Das Konzept der MWST geht davon aus, dass ein Gegenstand im Zeitpunkt seines Erwerbs konsumiert ist. Die Realität zeigt jedoch, dass diese Annahme nicht immer zutrifft. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn Gegenstände aus dem privaten Bereich in den unternehmerischen Bereich zurückkehren. Typische Beispiele hierfür sind Gebrauchtwagen. Stellt der Verkäufer mangels Steuerpflicht keine Steuer in Rechnung, ist in dem von der steuerpflichtigen Person bezahlten Ankaufspreis eine Schattensteuer (taxe occulte; siehe Ziffer 3) enthalten. Weil der Gegenstand offensichtlich noch nicht vollständig konsumiert ist, sondern noch einen gewissen Wert (Verkaufspreis) aufweist, gewährt das Gesetz dem steuerpflichtigen Käufer einen Vorsteuerabzug in dem Umfang, in dem die Steuer im Ankaufspreis enthalten wäre. Der Abzug fiktiver Vorsteuer ist möglich, wenn die steuerpflichtige Person im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit einen individualisierbaren beweglichen Gegenstand ohne offen überwälzte MWST erwirbt (Art. 28a Abs. 1 MWSTG).

Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen teilrevidierten MWSTG ist neu der Abzug fiktiver Vorsteuer auch möglich, wenn:

  •  ein neuer Gegenstand erworben wird;
  •  der Gegenstand nicht weiterverkauft, sondern im Betrieb verwendet wird;
  •  der Gegenstand exportiert wird.
    Der Abzug fiktiver Vorsteuer ist jedoch nicht mehr möglich beim Bezug von Sammlerstücken wie
    Kunstgegenständen und Antiquitäten. Bei diesen Gegenständen kommt neu die Margenbesteuerung
    zur Anwendung (siehe Ziffer 5.5.3).

Mit dem Abzug fiktiver Vorsteuer gelangt der Gegenstand wieder in den Mehrwertsteuerkreislauf. Der
steuerpflichtige Käufer des Gegenstands berechnet bei einer Weiterlieferung die MWST auf dem gesamten Erlös zum gesetzlichen Steuersatz und der Leistungsempfänger kann diese Steuer wiederum als Vorsteuer abziehen, sofern er hierzu berechtigt ist.