Aufbewahrungspflicht, Empfangsschein

Hallo zusammen,

bei der Archiv-Ordnung habe ich mich gefragt ob die Aufbewahrungspflicht von Rechnungen usw. auch Empfangsscheine betrifft?
Gefunden habe ich dazu nix, daher gehe ich davon aus, dass ich diese entsorgen kann.

[Art. 5 GeBüV] schreibt vor, dass als aufzube­wahrende Buchungsbelege gelten alle schriftlichen Aufzeich­nungen auf Papier oder in elektronischer oder vergleichbarer Form, die notwendig sind, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall oder Sachverhalt nachvollziehen zu können.

Mindestens 10 Jahre aufzubewahren sind insbesondere auch Geschäftskorrespondenz, Verträge, Personal-, Sozialversicherungs-und Lohnakten. Während 20 Jahren aufzubewahren sind Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit unbeweglichen Gegenständen wie Immobilien.

Was der Inhalt dieser „Empfangsscheine“ ist, kann ich nicht beurteilen, wenn es allerdings im Zusammenhang mit einem Geschäftsvorfall steht wie oben beschrieben, würde ich es dann entsprechend behalten und aufbewahren.

Besten Dank,
das sind die typischen Überweisungszettel, neben der eigentlichen Rechnung. Aber dann behalte ich einfach alles.

was genau haben Sie denn empfangen?

Hi Michael,

Diese Dokumente, hier mal ein Beispiel. Zugehörig kommt ja der Steuerbescheid, ebenso kommt bei anderen Rechnungsteller ja die Rechnung anbei. Die Frage ist nun ob ich diese Dokumente wie im Beispiel mit dazu archivieren sollte?

Habe mir unter dem Begriff Empfangsscheine jetzt etwas anderes vorgestellt. Sie meinen wohl somit die Einzahlungsscheine, diese würde ich behalten, da sie ja Bestandteil einer Rechnung sind.

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Eunzahlungsscheine daran ist einzig die IBAN imteressant

Die scanne ich einfach oder lege sie hinter dem Beleg und das wäre hier die Steuerrechnung ab.

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