Ich habe im Jahr 2021 einen Kunden (GmbH) übernommen, welcher im Jahr 2018 seine Tätigkeit gestartet hat. Er hat sich von Beginn weg für eine Saldobesteuerung (Saldosteuer 2,0%) entschieden, dies jedoch buchhalterisch falsch verbucht. Das heisst er hat jeden Debitor über die Jahre hinweg mit 7,7% erfasst, hingegen war natürlich die MWST-Abgabe bezüglich des kleinen Saldosteuersatzes von 2.0% viel geringer. Nun habe ich im Konto 2200 (geschuldete Umsatzsteuer) einen aufgelaufenen Betrag von ca. CHF 29’000. Wie kann ich diesen ausbuchen resp. kann man dies überhaupt?
Habe es gerade nochmals geprüft, er hat (mit ihrem Beispiel) CHF 100.- im Umsatz. Das heisst für mich jetzt, ohne gross zu recherchieren, dass ich die gesamtem aufgelaufenen Beträge vom Konto 220 als a.o. Ertrag ausweisen müsste?
Welches Buchhaltungsprogramm wurde verwendet? Einige bieten sehr gute Listen für die MWST-Prüfung, während andere nicht wirklich etwas bieten. Wie steht es mit der Vorsteuer? Wurde diese auch Zurückgestellt (1170/1171)? Wenn ja müssen diese natürlich auch als Aufwand geltend gemacht werden.
Nimm dir die Zeit (und kläre mit dem Kunden ab wie viel Zeit er bereit ist dafür zu zahlen) und mach es sorgfältig.
Und ich würde bei MWST eine Abstimmung machen, also den Umsatz nicht mit einem offenen Semester dazuaddieren, sondern der Transparenz wegen separat, Stichwort Jahtesabstimmung
Ich schliesse mich @michel.keck an, Jahresabstimmung, kann dir da etwas Kopfweh und Mehrarbeit bei allfälliger Fragen durch die Steuerbehörden ersparen.