Liebe Community.
ich bräuchte Euer Fachwissen. Folgender Sachverhalt: Eine Einzelfirma hat ihre Tätigkeit per 31.7.25 aufgegeben, das Bankkonto wurde aufgelöst. Die Inhaberin ist jetzt bei einer GmbH als alleinige Gesellschafterin eingetragen und möchte dort die Geschäftstätigkeit die sie in der EF ausgeübt hat, weiterführen. Die GmbH ist nicht bei der MWST registriert. In den Buechern der EF steht noch eine 15% Beteiligung, ein Banksaldo sowie ein Anlagevermögen (Laptop, VST geltend gemacht). Die Beteiligung sowie den Laptop wird die GmbH uebernehmen. Wie wuerdet ihr das buchhalterisch lösen in der EF. Alles übertragen ueber das Privatkonto/Eigenkapital und Abschluss per 31.7.25? In der GmbH einbuchen ueber KK Gesellschafter? Muesste sich die GmbH der MWST unterstellen obwohl sie eigentlich noch nicht verpflichtet ist? Per wann koennte man die EF bei der MWST abmelden?
Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich jetzt schon recht herzlich!
Ich bin jetzt nicht wirklich Gesellschaftsrechtler, habe jedoch sowas schon bei einer Kundin begleitet, die so ziemlich alles falsch gemacht hat.
Wenn die Aktiven der EF 20K oder mehr gewesen sind, wäre das einfachste Ding eine Umwandlung der EF in eine GmbH gewesen.
Scheinbar hat man hier eine GmbH gegründet (ohne Umwandlung) und will nun Aktiven von der EF in die GmbH transferieren.
Mach man das über das Privatkonto, muss der “Privatbezug” versteuert werden.
Es gibt einen Weg, um das zu vermeiden: Beim Steueramt ein sogenanntes “Steuerruling” beantragen.
Das geht oft auch im Nachhinein.
Ich hatte das Thema damals für meine Kundin mit einer für solche Fälle spezialisierten Treuhandfirma gemacht und ihr so rund 25K Steuern gespart…
Ich würde da auch das mit der MwSt. klären. Normalerweise geht sowas (wenn beide Firmen der MwSt. unterstellt sind) mit dem sogenannten Meldeverfahren.
Damit wird aus MwSt.-Sicht alles übernommen, ohne dass MwSt. ausgebucht oder bezahlt werden muss.
Du siehst, ganz so einfach ist es nicht und ich empfehle Dir, einen spezialisierten Treuhänder werkeln zu lassen - damit Du auf der sicheren Seite bist.
Vielen Dank für Deine Antwort Hampi. Die Kundin hat mich vor vollendete Tatsachen gestellt und ich muss nun schauen, wie wir das am einfachsten lösen können. Beim Abschluss werde ich das verbleibende Vermögen/Schulden wohl über das Privatkonto ausbuchen müssen und der ermittelte Jahresgewinn ist zu versteuern.
Hallo! Die Übertragung von Beteiligung und Laptop kannst du in der EF über das Privatkonto/Eigenkapital ausbuchen und per 31.07.25 abschließen. In der GmbH buchst du die eingebrachten Werte meist über das Konto „Verrechnung Gesellschafter“ ein. Die MWST-Abmeldung der EF erfolgt normalerweise auf Ende der Geschäftstätigkeit, hier also per 31.07.25. Die GmbH muss sich erst mwst-pflichtig melden, wenn sie die Umsatzgrenze überschreitet – nicht automatisch durch die Übernahme der Assets. Aber Vorsicht: Bei Übertragung von MWST-relevanten Gütern könnte eine „Geschäftsübernahme“ gemäss MWSTG vorliegen. Allenfalls beim Steuerberater abklären!