Hallo zusammen,
ich betreue eine schweizerische Gesellschaft und bin nicht ganz so fit im Obligationenrecht.
Die Wirtschaftsprüfer prüfen bereits seit 2021 den Abschluss und haben nun für 2023 die Auflösungen Rückstellungen in der ER mit den Geschaftsvorfällen 2023 aufwandsmindernd dargestellt. Dabei sogar die fixen Werte aus dem GJ 2022 geändert.
Leider konnte ich durch googlen einfach nicht den richtigen Beweis für die Auflösung der Rückstellung gefunden.
Eventuell kann man mir hier schneller helfen.
Werde Rückstellungen aus Vorjahren, die aufgelöst werden, nicht mehr über den außerordentlichen und periodenfremden Ertrag gezeigt?
Wenn ja, kennt jemand den zugehörigen Artikel?
Im Voraus vielen Dank.
Gruss
Kathrin