Auflösungskosten Leasing - Vorsteuerabzug

Guten Morgen Zusammen

Ich habe eine kurze Frage bei der ich mir nicht ganz sicher bin, wie das gehandhabt wird.

Eine GmbH hatte zwei Autos geleast. Da die Leasingraten nicht mehr bezahlt werden konnten, kam es zu einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrags. Einige Positionen dieser Abschlussrechnung enthalten MwSt 8.1%. Meine Frage ist, kann ich diese Positionen mit Vorsteuer verbuchen oder nicht, da ja keine Leistung im eigentlichen Sinne erbracht worden ist.

Vielen Dank für Euer Feedback.

Gruss Astrid

Mit Vorsteuer

Was aber nichts daran ändert, dass Leistungen erbracht wurde. Wenn ich dich richtig verstehe (mir liegt die Abschlussrechnung nicht vor), werden verschiedene Positionen saldiert. Z. B. administrative Aufwände und der Zeitraum, in dem das Auto genutzt wurde (mit MWST), Schadenersatz (ohne MWST) etc. Schwierig im Detail zu beurteilen, ohne das Dokument zu haben.

Aber wenn es ein halbwegs seriöser Leasinggeber ist, kannst du ohnehin 1:1 so buchen, wie auf der Abrechnung. Es liegt an ihnen, die MWST korrekt auszuweisen, was eine professionelle Leasinggesellschaft, Bank, Autohändler etc. sicherlich auch macht.

Hallo Mathias

AMAG ist sicher ein grosser und seriöser Autohändler.
Die Positionen heissen wie folgt auf der Rg.:
Auflösungskosten inkl. 8.1%
Instandstellungskosten inkl. 0.0%
Mahnspesen inkl. 8.1%
Verzugszinsen inkl. 0.0%
Kosten für vorzeitige Vertragsauflösung inkl. 8.1%

Mich hat einfach der Name „Auflösungskosten“ (ist mitunter der grösste Betrag CHF) verwirrt, dass dieser mit MwSt. ist.

Aber demnach werde ich es so verbuchen mit Vorsteuer.

Herzlichen Dank Mathias