Aufwand für Dienstleistungen

Es geht um eine Anwaltskanzlei die Dienstleistungen anbietet. Nebst dem üblichen Aufwand (6xxx) stellt sich die Frage, was denn unter Dienstleistungsaufwand (44xx) zu verbuchen ist.

Die IT ist der grösste Posten. Aber könnte auch in den 6xxx gebucht werden. Oder nicht? Wie gehe ich da am besten vor? Welche grundsätzlichen Überlegungen muss man sich da machen?

Danke für eure Inputs.

Für mich gehören in einer Anwaltskanzlei die IT in den 6xxx drin, ausser man beschäftigt stundenlang eine Person.

Was für mich unter 44xx käme wären zum Beispiel Übersetzungskosten, externe Kosten von anderen selbstständigen Kollegen für Arbeiten, externe Kosten von „Schreibarbeiten“