Die Aus-/Weiterbildungskosten von Angestellten werden ja über das Konto 5810 gebucht. Wie bucht man aber diese Kosten wenn die Einzelunternehmerin selbst eine berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung macht? Darf dies auch über das Kto. 5810 gebucht werden oder wie sollte mit diesen Kosten verfahren werden?
Ich freue mich über die immer zuverlässige Hilfe in diesem Forum.
Schliesse mich dem Vorredner an.
Die Steuerverwaltung unterscheidet Weiterbildung MA oder Inhaber hier nicht, also bitte auf dasselbe Konto buchen.
Wichtiger ist sich vorzubereiten, dass die Weiterbildungskosten beruflich notwendig sind. Denn falls es etwas komplett anderes ist, als der Zweck der Einzelunternehmung ist, sollte diese Kosten privat steuerlich abgezogen werden.
Bei Privaten Weiterbildungskosten geht fast alles, wenn es eine Berufsbefähigung zum Ziel hat.
Bsp. Tauchkurs = Nein.
Bsp: Tauchlehrerausbildung = Ja, da man damit später ja auch Geld verdienen könnte.