Hallo
Die Aus-/Weiterbildungskosten von Angestellten werden ja über das Konto 5810 gebucht. Wie bucht man aber diese Kosten wenn die Einzelunternehmerin selbst eine berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung macht? Darf dies auch über das Kto. 5810 gebucht werden oder wie sollte mit diesen Kosten verfahren werden?
Ich freue mich über die immer zuverlässige Hilfe in diesem Forum.
Gruss
Karin