Hallo Rakita
Der korrekte Weg ist (je nachdem, ob Dein Programm die Option anbietet) dem Kunden die MwSt mit Code „Leistungen im Ausland“ abzurechnen, dh er bezahlt 0% MwSt, auf Deinem Abrechnungsformular wird das aber unter Ziffer 221 separat ausgewiesen und vom pflichtigen Betrag abgezogen (geht nur um Statistik, du bezahlst keine MwSt). Falls Dein Programm dies nicht kann, rechnest du den Betrag als Export ab und musst das Formular von Hand entpsrechend anpassen.