Hallo liebe Experten
Ich habe Basis-Fragen und vielleicht Software-spezifische Fragen, hoffe trotzdem auf eure Geduld und Antworten.
Wir haben von der SVA die EO Entschädigung für Juli für einen Mitarbeiter erhalten. Hier nun meine Fragen:
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der ausbezahlte Betrag von Fr. 1’250 ist Brutto? D.h. für die Auszahlung an den Mitarbeiter müssen die Abzüge noch berücksichtigt werden. Ohne UVG. Richtig?
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Nun haben wir aber die Juli-Entschädigung bereits im voraus ausbezahlt und zwar mehr als wir schliesslich von der SVA erhalten haben. D.h. ich muss die Differenz der Brutto-Beträge mit der nächsten Lohnabrechnung in Abzug bringen, also Brutto-Betrag Fr. 1’800 (unsere Auszahlung) minus Brutto-Betrag Fr 1’250 der SVA = Fr. 550.
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Kann ich diese Korrektur über dieselbe Lohnart machen wie für die reguläre Auszahlung?
Also Beispiel Lohnabrg. August:
. Lohnart EO-Entschädigung (5020), reguläre Auszahlung: Fr. 1’800
. Lohnart EO-Entschädigung (5020), Korrektur Juli: - Fr. 550
. dann die Abzüge von Brutto Fr. 1’250.00
Vielen Dank im Voraus.
Lg
gipe