Auszahlung von Überstunden

Salü zäme

Wie berechne ich von meinem Monatslohn den Stundenlohn für die Auszahlung?
Muss ich den Anteil 13. Monatslohn berücksichtigen? Ich habe eine 42,5 Std. Woche.

Muss ich die 2,5 Std. Differenz vertragliche Arbeitszeit 42,5 Std. zur arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit = 45 Std. noch abziehen?

Jetzt schon vielen Dankf für eure rasche Antwort!

Herzlicher Gruss

Marc

Hallo Marc

Es gibt verschiedene Möglichkeit, die Berechnung durchzuführen. Ich finde es wichtig, dass es immer gleich gehandhabt wird. Schau mal nach, ob es in der Vergangenheit schon Berechnungen gab oder das Reglement einen Aufschluss gibt.

Während Löhne meist Monatslöhne sind, werden Arbeitszeiten meist pro Woche festgelegt. Man muss daher die Wochenarbeitszeit in eine Monatsarbeitszeit umrechnen. Geht man von 52 Wochen pro Jahr aus, hat ein durchschnittlicher Monat 4,3333 Wochen (=52/12). Die Monatsarbeitszeit ergibt sich dann als Wochenarbeitszeit mal 4,3333 und der Stundenlohn als Monatslohn geteilt durch die Monatsarbeitszeit. Somit bei Deinem Beispiel Monatslohn / 184.17 = Stundenlohn.

Es gibt aber auch andere Berechnungsmethoden. Deshalb ist es wichtig, dass immer gleich gerechnet wird (einheitliche Behandlung der Mitarbeiter). Ein weiteres Beispiel wäre:

Anzahl Arbeitstage pro Jahr (52 Wochen x 5 Tage plus 1 Tag) = 261 Tage / 12 Monate = 21.75 Tage pro Monat x 8.5 h = 184.88 h pro Monat. Hier wären es somit Monatslohn / 184.88 = Stundenlohn.

Der 13. wird in der Regel nicht berücksichtigt (habe es zumindest noch nicht gesehen) - ist aber nicht verboten. Ich empfehle, die Berechnung im Reglement aufzunehmen, damit es sowohl für die Buchhaltung wie auch für die Mitarbeiter nachvollziehbar ist.

Deine Frage nach den 2.5 Stunden habe ich nicht ganz verstanden. Was ist da der Hintergrund?

Beste Grüsse
Thomas