Auto aus Non-EU

Liebe Community,

ich bitte Sie um Hilfe bei einem Geschäftsvorfall.

Muss ein Geschäftswagen, welcher mittels Umzugsgutes aus einem Drittland von der Gesellschaft A in die CH (zu einer Gesellschaft B) eingeführt wird (also steuerfrei) und nun der CH-Gesellschaft von einer UK-Gesellschaft C (n der CH nicht registriert) in Rechnung gestellt wird, MWST enthalten? Muss der Einfuhrwert mit dem Rechnungswert übereinstimmen?

Kurz gesagt, das Fahrzeug wird von UK (C) gekauft und UK (C) stellt Rechnung an CH (B). Die Lieferung ist ex works vom Drittland (A) in CH (B) (Einfuhr des Fahrzeuges erfolgt direkt durch den Angestellten.

Danke für jegliche Hilfe - bin momentan ratlos.

Geschäftsauto vom Angestellten wird in CH eingeführt.

Dh der alte Arbeitgeber verkauft es der CH Firma?

Fast, der alte Arbeitgeber verkauft das Fahrzeug vom Drittland in die Muttergesellschaft in UK und diese verkauft es dann in die CH. Die Abholung erfolgt aber direkt ex werk Drittland - CH

UK verkauft CH ein Auto.
Sicht CH Import, also Zoll und Einfuhrsteuer, was zum Vorsteuerabzug berechtigt

Besten Dank - ist bei der Beurteilung berücksicht, dass die Einfuhr direkt über den Angestellten der CH-Firma als Umzugsgut (also einfuhrsteuerbefreit) abgewickelt wurde?
Muss eine Rückabwicklung erfolgen, damit es korrekt laufen kann, oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Einfuhrsteuer „nachträglich“ zu bezahlen, um auch den Vorsteuerabzug vorzunehmen und das Fahrzeug korrekt in den Büchern zu haben?

kann jemand ein FirmenFz als Umzugsgut einführen?

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Ja, der MA hat sich mit seiner Wohnadresse in CH auf dem Formular 16.44 eingetragen und dies wurde vom ZOLL abgestempelt…

komisch Firmengegenstand als Privat-Umzug zu verzollen

JA, und da das Kind nun schon in den Brunnen gefallen ist, weiss ich nicht, wie heraushelfen…

Zoo fragen … hilft da sicher

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Gemäss: Zollfreie Einfuhr: Das gilt beim Zuzug in die Schweiz (weka.ch) könnte man dies evtl. so sehen?
…"
Als Übersiedlungsgut gelten Fahrzeuge von Zuziehenden, die von diesen zur persönlichen Lebenshaltung oder zur Berufs- oder Gewerbeausübung während mindestens sechs Monaten im Zollausland benutzt wurden und die zur eigenen Weiterbenutzung im Zollgebiet bestimmt sind. Der Zollstelle sind vorzulegen"
Oder interpretiere ich das falsch?
Danke im Voraus.

was hält Sie vor einer Abklärung direkt beim Zoll ab?

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… Fahrzeuge von Zuziehenden… => es handelt sich nicht um das Fahrzeug des zuziehenden sondern seines Arbeitgebers.

Ich bin der Meinung bei der Einfuhr in der Schweiz sind Zoll und Einfuhrsteuern abzuliefern mit Berechtigung auf Vorsteuerabzug.

Aber wie erwähnt > den Zoll anrufen hilft und kostet Sie nichts!