ich bitte Sie um Hilfe bei einem Geschäftsvorfall.
Muss ein Geschäftswagen, welcher mittels Umzugsgutes aus einem Drittland von der Gesellschaft A in die CH (zu einer Gesellschaft B) eingeführt wird (also steuerfrei) und nun der CH-Gesellschaft von einer UK-Gesellschaft C (n der CH nicht registriert) in Rechnung gestellt wird, MWST enthalten? Muss der Einfuhrwert mit dem Rechnungswert übereinstimmen?
Kurz gesagt, das Fahrzeug wird von UK (C) gekauft und UK (C) stellt Rechnung an CH (B). Die Lieferung ist ex works vom Drittland (A) in CH (B) (Einfuhr des Fahrzeuges erfolgt direkt durch den Angestellten.
Fast, der alte Arbeitgeber verkauft das Fahrzeug vom Drittland in die Muttergesellschaft in UK und diese verkauft es dann in die CH. Die Abholung erfolgt aber direkt ex werk Drittland - CH
Besten Dank - ist bei der Beurteilung berücksicht, dass die Einfuhr direkt über den Angestellten der CH-Firma als Umzugsgut (also einfuhrsteuerbefreit) abgewickelt wurde?
Muss eine Rückabwicklung erfolgen, damit es korrekt laufen kann, oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Einfuhrsteuer „nachträglich“ zu bezahlen, um auch den Vorsteuerabzug vorzunehmen und das Fahrzeug korrekt in den Büchern zu haben?
Gemäss: Zollfreie Einfuhr: Das gilt beim Zuzug in die Schweiz (weka.ch) könnte man dies evtl. so sehen?
…"
Als Übersiedlungsgut gelten Fahrzeuge von Zuziehenden, die von diesen zur persönlichen Lebenshaltung oder zur Berufs- oder Gewerbeausübung während mindestens sechs Monaten im Zollausland benutzt wurden und die zur eigenen Weiterbenutzung im Zollgebiet bestimmt sind. Der Zollstelle sind vorzulegen"
Oder interpretiere ich das falsch?
Danke im Voraus.