Ich habe folgende Frage:
Eine Autogarage, Einzelunternehmer, Effektive vereinnahmte MwSt.
Der Chef erhält von diversen Versicherungsgesellschaften Vermittlungsprovisionen als Lohn, abzüglich AHV/ALV bezahlt.
Bis anhin wurde das über das Konto 3300 Verkaufsprovisionen gebucht. Da es als Lohn deklariert ist, ohne Mwst. Somit wurde es dann auch natürlich nicht in der Steuererklärung deklariert, da es ja schon im Gewinn drinnen ist.
Würdet Ihr das auch so buchen? Bedarf dies einen speziellen MwSt Code wie zb.: Nicht Entgelt??
Danke im Voraus für Euren Input.
Also so wie ich das interpretiere, gilt der Chef als Arbeitnehmer bei der Versicherungsgesellschaft. Wenn er Lohnabrechnungen mit Sozialabzügen erhält, wird wohl Ende Jahr auch ein Lohnausweis ausgestellt. Dieses Einkommen ist in der Steuererklärung als Einkommen aus unselbstäniger Erwerbstätigkeit zu deklarieren.
Auf den Gewinn aus der Einzelunternehmung bezahlt der Chef AHV. Wenn es als Ertrag in die Einzelunternehmung fliesst, bezahlt er nochmals AHV darauf.
Anders wäre es, wenn er eine Rechnung an die Versicherung stellen oder eine Gutschrift ohne Sozialabzüge erhalten würde. Dann wäre es als Umsatz in der Einzelunternehmung zu erfassen.
Ich würde die Zahlungseingänge auf das Privatkonto buchen und das Einkommen dann anhand Lohnausweisen separat in der Steuererklärung ausweisen.
Sollte es trotzdem in der Einzelunternehmung verbucht werden, so würde ich es ohne Steuer auf einem separaten Ertragskonto erfassen. Es hat in der MwSt-Abrechnung meines Erachtens nichts zu suchen. Nicht-Entgelt wird in der Abrechnung ganz unten ausgewiesen. Du musst es mit einem Code buchen, der nicht auf der Abrechnung erscheint.
JD1024 hat ja schon eine gute Antwort geliefert.
Aber nebenbei. Eine Garage als Einzelunternehmer zu führen ist fast schon fahrlässig.
Ich würde ihm empfehlen zumindest eine GmbH daraus zu machen.
Ja erstaunlich, aber sie haben nicht mehr so lange bis zur Pensionierung und bis jetzt hat es funktioniert, darum denke ich nicht, dass sie die Einzelfirma jetzt noch umwandeln werden.
Aber ich habe noch eine andere Frage zur selben Einzelunternehmung:
Im Wertschriftenverzeichnis befinden sich Obligationen und Genossenschaftsanteile.
Die Zinsabrechnung Brutto 475,-- wurde bis anhin wie folgt gebucht.
Bank / Finanzertrag zb 308.75
Deb. Verrechnungssteuer / Finanzertrag 166.25
Aber jetzt die eigentliche Frage: Werden diese Wertschriften in der privaten Steuererklärung als Geschäftsvermögen deklariert und dort wird dann die Verrechnungssteuer angerechnet? So habe ich es zumindest verstanden, das es bis anhin so gemacht wurde. Aber dann kann ich ja das Konto Verrechnungssteuer nicht ausgleichen oder wenn dann nur über das Konto Privat, sobald die def. Veranlagung eintrifft. Oder bin ich auf dem kompletten Holzweg unterwegs!
Danke schon vorab für Eure guten und hilfreichen Inputs.
Die Obligationen und Genossenschaftsanteile sind im Wertschriftenverzeichnis der Buchhaltung und lauten auch auf die Autogarage. Ich habe es in der Steuererklärung ausprobiert, man kann die Wertschriften dort deklarieren als GV und die Verrechnungssteuer wird dann trotzdem abgezogen.
Also ist mein Gedankengang, dass sobald die Veranlagung durch ist, ich die Verrechnungssteuer auf Privat umbuche, was anderes fällt mir dazu nicht ein.
Vielleicht hat sonst noch jemand einen Gedankengang dazu.