Autokauf Einzelfirma

Hallo

Ich habe aktuell das Problem, dass ich nicht genau weiss wie ich den Autokauf für meine Einzelfirma in der Buchhaltung abbilden soll.
Bis anhin ging ich davon aus, dass ich den Kauf selber nicht dem Aufwand belasten darf weil Einzelfirma.
Nach Rücksprache mit dem Steueramt meiner Gemeinde, heisst es nun ich dürfe das Auto aktivieren und die Abschreibung buchen…??? (Da ich zwei Autos habe und das eine wirklich nur zur Ausübung meiner Tätigkeit benutze)
Könnte mir jemand erklären wie ich genau ein Auto aktiviere? Ich führe sonst keine Anlagenbuchhaltung…
Abschreiben darf ich 40% vom Kaufpreis.

Herzlichen Dank für eure Antworten.

Grüsse

Nadia

Hallo Nadia

Hier ein Beispiel:

01.02.2017 1530 Fahrzeuge / 1020 Bank Fr. 20‘000 (Kauf Fahrzeug)
31.12.2017 6823 Abschreibung Fahrzeuge / 1530 Fahrzeuge Fr. 8‘000 (Abschreibung 40% v, 20‘000)

31.12.2018 6823 Abschreibung Fahrzeuge / 1530 Fahrzeuge Fr. 4‘800 (Abschreibung 40% v, 12‘000)

Die jährliche Abschreibung von (maximal) 40% erfolgt jeweils vom Restwert, solange bis dieser auf null ist.

Gruss
Salvi

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Besten Dank für die prompte Antwort.

Beim Buchen ist mir in den Sinn gekommen, dass das ganze gleichzeitig auch eine Abgrenzungsbuchung sein sollte. Das heisst, ich habe das Auto bereits im Nov.16 gekauft explizit für meine Tätigkeit. Dazumal war ich aber noch nicht selbständig erwerbend und hab auch keine solche Buchhaltung geführt und nichts aktiviert etc.
Darum wäre ja jetzt eigentlich der Buchungssatz 1530 Fahrzeuge / 1020 Bank nicht korrekt.

Müsste ich dann 1530 Fahrzeuge / Transitorische Irgendwas buchen? Natürlich würde ich vom eigentlichen Betrag nur den Abgrenzungsbetrag buchen sprich 10 Monate ins 2017.

Grüessli

Hallo Nadia

In diesem Falle bringst du das Fahrzeug von deinem Privatvermögen in das Geschäftsvermögen ein. Die Buchung würde dann lauten: 1530 Fahrzeuge / 2850 Privat.

Der Betrag für die Aktivierung des Fahrzeuges in der Buchhaltung müsste dem Marktwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Übertrags entsprechen. Falls der Übertrag per 01.01.2017 stattfindet, dann ist das Fahrzeug weniger als 2 Monate alt. Ich denke in diesem Falle sollte es noch möglich sein, den bezahlten Kaufpreis zu verwenden.

Grüsse
Salvi

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Hallo Salvi

Suuuuper, herzlichen Dank für Deine jeweils sehr prompten und kompetenten Antworten.

Grüsse
Nadia