Autokauf Privat oder GmbH

Guten Tag
Was ist Steuer technisch günstiger, ein Auto privat oder über die GmbH kaufen. Wie sieht es aus wenn das Auto von privat an GmbH vermietet wird.

hallo Tamara123

diese Frage wird oft gestellt, welche je nach Situation anders aussehen kann:

  1. Liquidität
    Verfügt die Gesellschaft über die Liquidität das Fahrzeug zu kaufen oder ist es besser das Fahrzeug zu leasen?
  2. Einmalige Kosten / wiederkehrende Kosten
    Bei einem Kauf des Fahrzeuges wird einmal investiert und dann über die Erfolgsrechnung das Fahrzeug abgeschrieben.
    Bei einem Leasing werden die monatlichen laufenden Kosten über die Erfolgsrechnung verbucht. Allenfalls auch eine Anzahlung.
  3. generelle Kosten
    Die generellen Kosten wie Versicherung, Unterhalt, Benzin etc. können bei der Firma im Aufwand verbucht werden.
    Die MWST kann bei Punkt 2) und 3) als Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei einem Privatkauf kann dies nicht gemacht werden.
  4. Privatanteil (private Nutzung) - wird entweder über den Lohnausweis oder über ein KK Inhaber der Firma bezahlt.
    Wenn das Geschäftsauto auch privat genutzt wird (was in der Regel so ist), muss die Privatperson einen Privatanteil von 0.8% pro Monat oder 9.6 % pro Jahr vom Fahrzeugpreis an die Firma bezahlen (Achtung ebenfalls MWST abrechnen).

Nun stellt sich die Frage was Sinn macht?
Kann sich die Firma das Fahrzeug leisten oder kann die Privatperson die Kosten für KM der Firma in REchnung stellen?

Oftmals sind die 9.6 % p.a. bis zu einem Fahrzeugpreis von CHF 60’- 70’ (also somit CHF 6’720) ein guter Deal für die private Nutzung. Bedenke, dass Versicherung, Fahrzeugsteuern, Benzin und Unterhalt darin enthalten sind. Zudem kann der Abschreiber über die Firma vorgenommen werden im Sinne einer Steueroptimierung.

Wenn Du jedoch diese private Aufrechnung nicht willst, musst Du das Fahrzeug über privat kaufen und allenfalls KM-Entschädigung für die geschäftliche Nutzung verlangen (Fahrtenkontrolle etc.).

Passt dies so?
Gruss
Arthur

Der Gesetzgeber sieht das völlig klar:

Wird das Fz überwiegend geschäftlich genutzt, so ist es dem Geschäftsvermögen zuzuschreiben.
Wir das Fz vornehmlich privat genutzt, ist es dem Privatvermögen zuzuschreiben.

Mit den 0.8% Privananteil sind die Stteuerämter immer weniger zufrieden. Hängt auch davon ab, was das Fz kostet.

Die sauberste Lösung (auch steuerlich) ist ein Fahrtenbuch.

Ende Jahr nimmst Du die gesamten Kosten, dividierst durch die Kilometer. Dann hast Du den “Mietpreis” pro Kilometer. Multiplizieren mit dem Fahrtenbuch gibt einen (je nachdem, welche Zahl Du nimmst) Prozentsatz über den Du (falls das Auto der Firma gehört) den Privatanteil an allen Ausgaben (inkl. Abschreibungen) buchst.

Gruess Hanspeter

Hallo zusammen

Auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen würde ich sagen, dass kommt ganz darauf an :slight_smile:.
Und zwar auf die Anzahl Kilometer die du dann mit dem Fahrzeug auch fährst.
Angenommen du kaufst ein Auto für 30’000.
Über die Firma kannst du diese Kosten als Abschreibung geltend machen wie auch sämtliche Unterhaltskosten über die Firma buchen.
Als “Gegenleistung” muss du dir die 9.6% als Privatanteil aufrechnen lassen.
Unter dem Strich kannst du recht viel steuerlich geltend machen.
Wenn du das Fahrzeug privat kaufst und die Kilometer mit der Firma abrechnest, kannst du irgendwo akzeptierte 60 Rappen pro Kilometer verrechnen.
Wenn du pro Jahr sagen wir mal 5’000 Kilometer der Firma verrechnest, kannst du gerade mal 3’000 steuerlich geltend machen. Und dazu hast du die grosse Unsicherheit, ob die Anzahl Kilometer dann steuerlich auch akzeptiert werden.
Tendenziell fährst du mit der Lösung über die Firma sehr oft besser.

Die ganze Liquiditätsthematik ist dann wieder ein anderes Thema und kann sicher irgendwie über ein Darlehen vom Aktionär an die Firma gelöst werden.
Aber natürlich muss der Cash grundsätzlich mal vorhanden sein, das ist klar.

Viele Grüsse
Jakob

Liebe Kollegen

Da ich eine ähnliche Frage habe, bin ich so frech, und ergänze sie hier: Mein Treuhänder hat mir gesagt, ich müsse mein Auto von privat an meine GmbH verkaufen. Nun die Frage, müssen da irgendwelche MwSt. im Kaufvertrag ausgewiesen werden, damit ich diese dann bei der GmbH abziehen kann? Meine Überlegung ist nein, da ich von privat ja keine MwSt. ausweisen kann?

Vielen Dank im Voraus für eine kurze Rückmeldung.

Herzliche Grüsse
Daniela