Autoverkauf Privat an GmbH

Wir sind eine GmbH und nutzen eines unseren Autos täglich nur für das Geschäft. Monatlich werden CHF 160.00 als Spesen für das Auto mit dem Lohn gutgeschrieben (ja, dies ist sicherlich zu wenig).
Benzin soll künftig (bisher nicht) nur über das Geschäft bezahlt werden und auf Ende Jahr das alte Auto an die GmbH verkauft werden.

Frage 1: Geht das so?

Frage 2: Wie muss man vorgehen, damit der Verkaufspreis an die Firma von der Steuerverwaltung genehmigt wird?

Vielen Dank
Grüsse

Ist kein Problem, sie können das Fahrzeug an Ihre GmbH verkaufen.

Für die Preisbestimmung würde ich 2-3 aktuelle Inserate mit dem gleichen Fahrzeugmodel und ähnlichen Kilometer aufsuchen, z.B. im Autoscout24, diese dann ausdrucken und zum Kaufvertrag beilegen. Dann kann man die Preisbewertung nachvollziehen.
Kaufvertrag machen Sie einfach Privat an Ihre GmbH.
Den Verkaufspreis kann man auch gut eher Unterbewerten, wenn z.B. das Fahrzeug aktuell gemäss Inseraten 7500CHF wert ist, nehme ich dann hier 7000 CHF als Verkaufspreis an die Firma.
Dann kann man perfekt belegen, dass man nach Vorsichtsprinzip gehandelt hatte, dann ist auch die Steuerverwaltung happy.

Das Geld können Sie dann beliebig beziehen, oder Sie buchen sich den Betrag auf Ihr Kontokorrentkonto, und beziehen oder verrechnen diesen mit der Zeit. Oft wollen die Geschäftsführer nicht die ganze Summe auf einmal aus der Firma rausnehmen, deswegen kann die Lösung über Kontokorrent praktisch sein.

leider hat der Steuervogt noch etwas eingebaut, dass Sie 10,8 % an die GmbH als Privatanteil geben müssrn und auch bei der MWST abrechnen…

Dafür dürfen Sie Auto abschreiben was den Gewinn ja senkt

Betreffend Steuervogt, falls ihre GmbH MWST pflichtig ist, man kann beim Verkauf privat an Firma die Buchung mit Vorsteuer Rückforderung buchen, auch wenn man als Privatperson nicht steuerpflichtig ist. Dies wurde eingeführt, da man, falls das Auto verkauft würde, MWST auf die Rechnung setzten muss.

Der Privatanteil von 10.8% pro Jahr, also 0.9% pro Monat muss, meines Wissens, nur als Privatanteil verbucht werden, wenn das Auto von einem Mitarbeiter privat genutzt wird. Der Privatanteil wird dann auf diese Person verbucht. Wird es ausschliesslich für das Geschäft benutzt, fällt dies meines Wissens weg, es muss aber ein Fahrtenbuch geführt werden, wo bewiesen wird, dass es wirklich nur geschäftlich war.

Guter Hinweis, fiktive Vorsteuer… das kann recht viel Geld ausmachen