Wenn ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter mehr Beiträge zur Pensionskasse übernimmt als 50/50, z.B. 70/30 oder sogar 100/0 also AG zahlt alle Beiträge - ist dann ein Teil dieser Beiträge AHV-pflichtig? (In der WML konnte ich dazu nur finden „was über den reglementarischen Anteil hinausgeht“, d.h. es könnte ja nach PK Reglement ein unterschiedlicher Teil sein)
Und wie ist das bei NBU- und KTG-Beiträgen? (ich habe da zwar Informationen über Leistungen aus den Versicherungen gefunden, aber nicht zu den Beiträgen)
Mir ist nichts bekannt, dass solche beiträge etwas mit der AHV/SVA zu tun haben. Egal, wer was zahlt.
Du kannst natürlich auf sicher gehen und Dich direkt bei der SVA erkundigen.
Das ist eine gute Frage, da wenn der AG mehr übernimmt, auch der Nettolohn des AN steigt, was wiederum deine logische Vermutung nahebringt, dass die Beiträge steigen.
Kannst du posten wenn du was herausbekommen hast? Würde mich auch interessieren.
Grundsätzlich ist der Bruttolohn AHV-Pflichtig, unabhängig davon ob der ArG überobligatorisch die Beiträge bezahlt. Anders wäre es wenn nur ein Nettolohn abgemacht wurde dann sind diese Beiträge aufzurechnen - in diesem Fall bitte direkt mit dem Treuhänder oder gar mit der AHV Kasse es besprechen da dieses auch implikationen für die Quellensteuer hat.