Beitrag vom Sportamt

Hallo zusammen

Unser Verein hat am 1.4.2024 den Jahreswechsel. So das ich dabei bin den Jahresabschluss zu erstellen.

Vom Sportamt haben wir 5’000 Franken zugesichert bekommen.
Es ist immer etwas unterschiedlich wann dieser Betrag ausbezahlt wird.

Wenn der betrag vor dem 31.3.2024 auf der Bank liegt buche ich;
1020 Bank an 3012 Beiträge Gemeinde/Behörde

Wie buche ich wenn vor dem 31.3.2024 (VJ wechsel) kein Geld gekommen ist.
Sprich muss/soll/kann ich das buchen?

Danke schön mal für Eure Hilfe

Gruss Roger

Hallo Roger

Ich gehe davon aus, dass der Beitrag vom Sportamt das Geschäftsjahr 2023 (bis 31.03.2024) betrifft, weil du deine Frage entsprechend formuliert hast.

Dann würde ich die Buchung machen:

31.03.2024 1300 Aktive Rechnungsabgrenzung / 3012 Beiträge Gemeinde/Behörden

Und wenn die Zahlung im neuen GJ 2024 kommt (sagen wir mal am 12.05.2024) dann buchst du es zurück:

12.05.2024 1020 Bank / 1300 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die klassischen Abgrenzungen sind hier wohl die einfachste und beste Lösung.

Weil dann geht der Betrag als Ertrag ins 2023, wird aber erst im nächsten Geschäftsjahr als bezahlt verbucht. Da Bank an Aktive RA eine reine Bilanzbuchung ist, hat es für das Jahr 2024 keinen Einfluss auf die Erfolgsrechnung, sondern auf die Erfolgsrechnung von 2023, weil es ja dahin gehört.

Liebe Grüsse

Danke für die gute und mir verständliche Antwort … DANKE

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Gerne. das funktioniert eigentlich mit allen Erträge und auch Rechnungen, welche entweder per Ende Geschäftsjahr noch offen sind, oder im Voraus für das nächste Jahr bezahlt/erhalten wurden.

Einfach immer darauf achten, ob etwas aktive oder passive Rechnungsabgrenzung ist und im nächsten Geschäftsjahr müssen diese aufgelöst werden. Es gibt also keine Abgrenzungen, die jahrelang in der Bilanz stehen. Solche Überschneidungen der Geschäftsjahre sind eigentlich Standard und passieren immer mal wieder.

Ich würde sogar empfehlen, die Abgrenzungen im neuen GJ schnellstmöglich wieder aufzulösen.

Zum Beispiel so:

01.04.2024 1101 Guthaben Sportamt (oder sonstiges Debitorenkonto) / 1300 Aktive Rechnungsabgrenzung

Und dann die Zahlung am fiktiven 12.05.2024 entsprechend 1020 Bank / 1101 Guthaben Sportamt anstatt wie oben beschrieben direkt über 1300 Aktive RA.