Hallo Mr. Mxyzptlk (der ist mir vom Superman her noch geläufig - das ander zu kompliziert 
Also das mit der Eigenlohngutschrift bei Einzelunternehmern ist mir in all meinen Buchhaltungsjahren so nie untergekommen.
Entweder Du beziehts - oder eben nicht. Wenn Du beziehst - siehe meine vorherige Antwort. Wenn nicht - weshalb willst Du eine Gutschrift?
Als Einzelunternehmer brauchst Du für lohnähnliche Zahlungen folgende Konten:
2850, das Privatkonto, für Bezüge
Je nach Branche 5xxx SVA/EO/FAK/VK etc. Die schicken ja alle Vierteljahre die Rechnung.
Evtl. 5yyy und 5zzz falls Du Dinge hast wie Kranken-/Unfall Versicherung für Lohnausfall (da wird bei einer Versicherung ein fiktiver Lohn versichert, z.B. 80’000.-/Jahr oder Pensionskasse oder…
Ende Jahr wird dann der Saldo vom 2850 zusammen mit Gewinn/Verlust auf 2800 gebucht.
Anders bei juristischen Personen, denn dort hast Du zwei Funktionen (z.B. GmbH). Einmal Angestellter mit Lohn und einmal Inhaber mit eine Kontokorrent 2160 gegenüber Dir und der Firma.
Wenn Du dort den Lohn als Angestellter nicht beziehst, kannst Du den gegen 2160 buchen. Das bedeutet, die Firma schuldet Dir das Geld.
In der Einzelfirma bist eben faktisch Du die Firma. Darum füllst Du für die Firma auch keine separate Steuererklärung aus, sondern ein Hilfsblatt A (im Kanton ZH).
Ganz egal, was Du bezogen hast - der Gewinn ist Dein steuerliches Einkommen.
Und wenn Du Dir einen Gewinnvorbezug (nicht Lohn) auszahlst, so reicht der Bankbeleg.
Fazit: Ein 5xxx Lohnkonto brauchst du für Dich als Inhaber nicht. Denn alles was du nimmst oder gibst läuft via 2850.
Gruess Hanspeter
PS: Du kannst es vom Gesetz her wahrscheinlich schon so machen. In meiner Welt ist es jedoch nicht korrekt. Doch wenn Du es kompliziert haben willst…