Beleg bei Eigenlohn-Gutschrift

Guten Tag

Ich bin neu hier im Forum. Zuerst einmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge, die ich als Gast lesen konnte. Nun habe ich jedoch eine Frage, auf die ich über die Suchfunktion noch keine Antwort gefunden habe.

Es gilt bekanntlich der Grundsatz “keine Buchung ohne Beleg”. Wie sieht das aber bei einer Eigenlohn-Gutschrift in einem Einzelunternehmen aus? Muss ich da tatsächlich einen Eigenbeleg anfertigen? Der Sachverhalt ist aus dem Journal ja eigentlich klar ersichtlich? Zum Beispiel steht da: 2018-07-19 Löhne (Kontonummer 5000) an Barbezüge (Kontonummer 2850) CHF 4000.00. Wo liegt der Mehrwert eines Eigenbelegs?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
apmtpjsfgk

In einer Einzelfirma gibt es keine Löhne für den Inhaber. Sondern das, was er sich auszahlt, ist quasi ein Gewinnvorbezug auf einen erhofften Jahresgewinn.

Die Buchung ist also 2850 (Privatkonto) an Bank.

Du kannst einen internen Beleg erstellen, hast ja dazu auch noch den Beleg der Zahlung von der Bank, der reicht aus.

Gruess Hanspeter

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Guten Tag @hampi52

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe zu diesem Thema folgende Empfehlung gefunden: Abschluss Einzelunternehmung - Theorie der Buchhaltung. Dort wird unterschieden zwischen Eigenlohn-Gutschrift und Eigenlohn-Bezug. Der von Dir empfohlene Buchungssatz entspräche gemäss der verlinkten Seite einem Eigenlohn-Bezug, ich sprach jedoch von der Eigenlohn-Gutschrift. Verwechsle ich etwas oder ist die von mir verlinkte Seite falsch?

Beim Eigenlohn-Bezug habe ich tatsächlich einen Beleg von der Bank. Reicht dieser aus oder nicht?

Nochmals danke und viele Grüsse
apmtpjsfgk

Hallo Mr. Mxyzptlk (der ist mir vom Superman her noch geläufig - das ander zu kompliziert :wink:

Also das mit der Eigenlohngutschrift bei Einzelunternehmern ist mir in all meinen Buchhaltungsjahren so nie untergekommen.

Entweder Du beziehts - oder eben nicht. Wenn Du beziehst - siehe meine vorherige Antwort. Wenn nicht - weshalb willst Du eine Gutschrift?

Als Einzelunternehmer brauchst Du für lohnähnliche Zahlungen folgende Konten:

2850, das Privatkonto, für Bezüge

Je nach Branche 5xxx SVA/EO/FAK/VK etc. Die schicken ja alle Vierteljahre die Rechnung.

Evtl. 5yyy und 5zzz falls Du Dinge hast wie Kranken-/Unfall Versicherung für Lohnausfall (da wird bei einer Versicherung ein fiktiver Lohn versichert, z.B. 80’000.-/Jahr oder Pensionskasse oder…

Ende Jahr wird dann der Saldo vom 2850 zusammen mit Gewinn/Verlust auf 2800 gebucht.

Anders bei juristischen Personen, denn dort hast Du zwei Funktionen (z.B. GmbH). Einmal Angestellter mit Lohn und einmal Inhaber mit eine Kontokorrent 2160 gegenüber Dir und der Firma.

Wenn Du dort den Lohn als Angestellter nicht beziehst, kannst Du den gegen 2160 buchen. Das bedeutet, die Firma schuldet Dir das Geld.

In der Einzelfirma bist eben faktisch Du die Firma. Darum füllst Du für die Firma auch keine separate Steuererklärung aus, sondern ein Hilfsblatt A (im Kanton ZH).

Ganz egal, was Du bezogen hast - der Gewinn ist Dein steuerliches Einkommen.

Und wenn Du Dir einen Gewinnvorbezug (nicht Lohn) auszahlst, so reicht der Bankbeleg.

Fazit: Ein 5xxx Lohnkonto brauchst du für Dich als Inhaber nicht. Denn alles was du nimmst oder gibst läuft via 2850.

Gruess Hanspeter

PS: Du kannst es vom Gesetz her wahrscheinlich schon so machen. In meiner Welt ist es jedoch nicht korrekt. Doch wenn Du es kompliziert haben willst…

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Guten Morgen @hampi52

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Für Foren generiert mir mein Passwort-Manager jeweils einen zufälligen Benutzernamen. Man bemüht sich schliesslich um Anonymität im Internet. :innocent: Es besteht kein Anspruch, dass sich jemand meinen Benutzernamen merken kann, Mr. Mxyzptlk passt bestens. :sweat_smile:

Aber zurück zum eigentlichen Thema:

Alles klar, verstanden. Die weiter oben von mir verlinkte Seite nennt die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen als Vorteil der Methode mit der Eigenlohn-Gutschrift:

Jedoch lässt sich durch eine Eigenlohn-Gutschrift die Erfolgsrechnung (GuV) objektiv mit derjenigen von anderen Unternehmen vergleichen.

Ich werde es jedoch nach Deiner Methode machen, wieso kompliziert wenns auch einfach geht. :+1: :slight_smile:

Vielen Dank für die detaillierte Erklärung.

Bezüglich Beleg: Ist irgendwo definiert, wann ein Bankbeleg ausreicht und wann nicht? Im geschilderten Fall scheint gemäss Deiner Aussage ein Bankbeleg ausreichend zu sein. Wenn ich jedoch bei Digitec ein Notebook für mein Unternehmen bestelle, brauche ich schon die Rechnung, oder? Dann reicht der Bankbeleg ja wohl nicht? Gibt es hier eine Faustregel?

Und falls doch einmal ein Eigenbeleg nötig sein sollte: Wie wird das in der Praxis in einer fast papierlosen Umgebung gehandhabt? Wird jedesmal ein Word-Dokument erstellt? Oder wird mit einer Tabelle gearbeitet, die dann alle Eigenbelege eines Jahres enthält? Was würdest Du empfehlen?

Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende
apmtpjsfgk

Lieber Mr. Mxyzptlk

Zum Thema 1: Es stellt sich die Frage, was es Dir überhaupt bringt, Dich mit anderen Unternehmern zu vergleichen. Wichtig ist ja einfach Dein Gewinn - und das Du einen solchen erwirtschaftest. Dich allein durch eine Zahl mit anderen zu vergleichen, geht eh in die Hose. Den selbst in der gleichen Branche hat jeder andere Rahmenbedingungen.

Zu den Belegen:

Ich mach das so, dass ich bei einem Eigenbezug einfach in die Belegspalte meiner FiBu schreibe “Ohne Beleg”.
Wenn ich einen Beleg verliere (gilt für kleinere Ausgaben vomm Coop oder so) mache ich das ebenso.

Bei Belegen so ab 20.- mach ich einen internen Beleg.

Alle diese Kleinbelege klebe ich dem Alphabet nach in einen Ordner (andere nummerieren fortlaufend und legen nach Nummern ab - da ist jeder frei. Es muss einfach alles gefunden werden, wenn eine z.B. MwSt-Revision kommt), einen Digitec-Beleg lege ich folglich mit einer Nummer unter “D” ab.

Ich arbeite mit Banana und hätte da sogar die Möglichkeit, Belege zu scannen, in eine Clo9ud zu schmeissen und direkt in die FiBu zu verlinken. Und weil Banana noch mehr so schickes Zeugs kann, bin ich halt ein Fan davon - seit Version 1.0 vor rund 30 Jahren (siehe auch www.meisterbuchhalter.ch).

Der Gesetzgber schreibt nur vor, dass Du eben alles mit wenig Aufwand findest. Ich gehe mit meiner Ausführung davon aus, dass Du, wie ich , eine Einzelfirma mit überschaubarem Verkehr hast. Nach dem Motto: Lieber zwei Aufträge zu 1’000.-, statt 100 zu 200.- :wink:

Hoffe, das hilft weiter.

Schönen Sonntag noch und freundliche Grüsse.

Hanspeter

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Guten Morgen Hanspeter

Vielen Dank für Deine Antwort von gestern.

Stimmt natürlich. Ich werde auf die Eigenlohn-Gutschrift verzichten und gemäss Deiner Empfehlung vorgehen. Da die Materie für mich neu ist, wollte ich halt einfach sicher gehen, dass ich nichts falsch mache.

Wenn ich Dich richtig verstehe machst Du bei Kleinst-Ausgaben und bei offensichtlichen Vorgängen (zum Beispiel beim Eigenlohn-Bezug) eine Ausnahme vom Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“. Ich nehme an, dass die Steuerbehörde deswegen auch keinen Aufstand macht.

So ähnlich habe ich mir das vorgestellt, bei mir halt dann einfach digital.

30 Jahre ist eine lange Zeit, das nenne ich einen treuen Kunden. :smile: :+1:t3: Ich habe mir Banana für macOS angeschaut, mich jedoch schliesslich für Bexio entschieden. Ausschlaggebend war, dass in Bexio zusätzlich auch direkt die ganzen Angebote und Rechnungen geschrieben und automatisch verbucht werden können. Die Belege werden ebenfalls direkt in die Cloud geladen und mit der Buchung verlinkt.

Schöne Website übrigens. :+1:t3:

Ganz genau. :grin:

Auf jeden Fall, tausend Dank.

Viele Grüsse
apmtpjsfgk

Guete Morge

Bei Kleinstbelegen mache ich keinen aufstand, wenn mal einer verloren geht (was selten vorkommt) Sonst bekommen auch die eine Nummer und werden archiviert. Der Grundsatz “Keine BGuchung…” wird dadurch von mir zu 99% eingehalten.
Eigenlohnbezug geht ja bei mir meistens 2850 an 1010 - da habe ich ja dann wieder den Bankbeleg…

Schöne Tag und Gruess vom Hanspeter

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Guten Morgen Hanspeter

Vielen Dank für Deine Präzisierung.

Viele Grüsse
apmtpjsfgk