Belege vom Vorjahr verbuchen

Ich habe Belege (Debitoren/Kreditoren) vom 2014, welche im 2014 nicht verbucht worden sind. Darf ich diese im 2015 verbuchen? Wenn Ja, muss ich diese als ausserordentlichen Ertrag/Aufwand verbuchen, oder auf den entsprechenden Konten (z.B. Materialaufwand)?

Danke im Voraus.

Hallo Elmise

Diese darfst du und musst du sogar im 2015 verbuchen. Bei wesentlichen Abweichungen kann es sein, dass die Steuerbehörde diese allerdings ablehnen und aufrechnen.

Bei der Verbuchung, wenn wesentlich in den Bereich periodenfremd. Ansonsten, wenn unwesentlich, in den Materialaufwand.

Grüsse

Danke für deine Antwort. Habe ich mir es doch gedacht.

Liebe Grüsse