Berechnung Sozialversicherungsbeiträge Selbständigerwerbende

Hallo zusammen

Für den Jahresabschluss möchte ich gerne die Abgrenzung (Aufwand) der Sozialvers.-Beiträge eines SE berechnen.
Die Akonto-Rechnungen wurden unterjährig über die Bilanz auf ein Zahllast-Konto gebucht (kein Aufwand).

Nun verlangt der Online-Rechner der Sozialversicherungen ja nicht Gewinn/Einkommen & Eigenkapital vor Verbuchung, sondern die Zahlen nach Verbuchung. Denn für die Ermittlung des beitragspflichtigen Einkommens werden die aufgerechneten Beiträge noch dazugezählt. Ich gehe davon aus, dass für die Berechnung des EK-Zinses ebenfalls das EK nach Verbuchung als Basis dienen soll.
Für die Berechnung der Beiträge brauche ich somit Gewinn & EK nach Verbuchung, aber für die Ermittlung dieser beiden Grössen brauche ich die Höhe der Beiträge (zu buchender Aufwand). Ein Zirkelbezug…

Hat jemand eine Möglichkeit, wie die Beiträge direkt von Gewinn & Eigenkapital vor Verbuchung berechnet werden können?
Siehe auch Screenshot zur Veranschaulichung der Berechnung.

Besten Dank!

Hallo jd1024
du wirst mit jeglichen Versionen nie auf den ganz genauen Betrag kommen. Der Rechner geht immer davon aus das du ein Teil des Betrages bereits bezahlt hast.
Ich persönlich vergleiche immer das aufgerechnete Einkommen mit dem Einkommen ohne Beiträge für AHV Selbständigerwerbende, ggf. muss ich mit den Zahlen etwas spielen um nach dem Annäherungsverfahren die Beiträge zu ermitteln.Einzig alleine die Abweichung die du akzeptabel findest bleibt dir überlassen.

Stille Reserven erlaubt das OR…

Annahme Sie zahlten 6’000 Akonto.
Weiter buchten Sie SozversAufw an PRA 3’000
Aufwand gem. ER also 9’000

Annahme Die AHV rechnet ab resp. die Steuerverwaltung gibt den Jahresgewinn frei.
Annahme AHV Rechnung 8’000 statt 9’000 also Auszahlung 1’000

Das wären dann stille Reserven im alten Jahr, da 1’000 zuviel Aufwand, umgekehrt im neuen Jahr dann 1000 mehr Gewinn.

Das ist alles i.O sofern es in einem gewissen Rahmen ist. Die Steuerverwaltung wird bei einer Revision vielleicht die 1’000 aufrechnen.

Besser wäre natürlich eine genauere Abgrenzung statt 1’000 zuviel, dann gäbe es keine Stillen Reserven.

Wie erwähnt sind aber stille Reserven im OR zugelassen

Ich nehme den Schlussgewinn und berechne davon die zu zahlenden Beiträge.
Diese verrechne ich mit dem saldo von Konto 5470 und daraus resultiert dann eine + oder - Abgrenzung.

Mittlerweile bin ich noch fauler und rechne jeweils Ende November den mutmasslichen Jahresgewinn aus.
Dann lasse ich mir von der SVA eine Differenzrechnung machen und das ist dann schon ganz dicht bei der Wahrheit.

Gruess Hanspeter

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