Berufsauslagen/Verpflegungsabzug

Hallo zusammen

Darf man als Selbständig erwerbend bei den Steuern auch Berufsauslagen/Verpflegung abziehen?

Welche Abzüge bei den Steuren ist überhaupt möglich bzw. erlaubt?

Besten Dank für Aufklärung.

Gruss
Karin

Hallo Karin
So ganz pauschal kann man sagen, alle Auslagen welche einen Bezug zu der Selbständigkeit haben, können in Abzug gebracht werden. Also alles was nötig ist, damit du dein Einkommen erzielen kannst.

Wichtig ist dann einfach die Dokumentation, wie du auf diese Beträge gekommen bist.

Viele Grüsse
Jakob

Hallo Karin

Wenn das berufsbedingte Auslagen sind, gehören die in die Buchhaltung. Und wenn Du die da abziehst, kannst Du sie logischerweise in der Steuererklärung nicht nochmals deklarieren.
Sicher kannst Du in der Buchhaltung Weiterbildung abziehen, sowie die damit verbundenen Sekundärkosten (Reisen, Hotel etc.). Je nach Branche geht da noch mehr.

Gruess Hanspeter