Hallo zusammen
Evtl. weiss das grad jemand:
Der Pauschalabzug für den Haupterwerb in unselbständiger Tätigkeit (Kt. Aargau) beträgt 3% von Nettolohn, aber pro Jahr mind. 2000 CHF, max. 4000 CHF. So steht es im Gesetz bzw. in der Wegleitung zur Steuererklärung.
Ich war 2018 von Jan. bis Nov. in Anstellung, also 11 Monate. Entsprechend hat der Einschätzer den Pauschalabzug nun auf 11 Monate (= 1833 CHF) gekürzt.
Ich sehe dafür aber keine rechtliche Grundlage. Es steht nirgends, dass hier pro rata temporis abgerechnet werden darf. Es steht pro Jahr, sowie mind. 2000 CHF
Ich verstehe das so, dass unabhängig von der Dauer der Anstellung, mind. die 2000 CHF Pauschalabzug für das Steuerjahr abgezogen werden sollten.
Was sagt ihr? Hat jemand schon diese Situation gehabt?
Danke und Gruss
Ben