ich überlege, mehrere Konten bei Prop-Firms wie FTMO, Apex und Topstep zu führen. Diese Firmen ermöglichen es, mit virtuellen Konten Handelssignale zu generieren, anhand derer die Prop-Firms an den Kapitalmärkten agieren und Gewinne erzielen. Meine Aktivitäten sind rein virtuell, aber ich habe die Möglichkeit, bis zu 80 % der mit meinem Account generierten „Gewinne“ auf Anfrage auszuzahlen. Für das Führen dieser Konten fallen zudem monatliche Gebühren pro Konto an.
Hierbei handle ich weder mit eigenem noch mit echtem Geld, sondern erhalte sozusagen eine Vergütung für das Erzeugen von “erfolgreichen” Handelssignalen.
Trotz intensiver Recherche habe ich bisher keine Infos gefunden, wie ein solcher Fall konkret einzuschätzen ist. Vielleicht kann mir ja hier jemand bei den folgenden Fragen weiterhelfen:
Wie sind diese Auszahlungen steuerlich zu behandeln? Werden sie als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, als Vermögensertrag oder anders eingestuft? (Tendenziell wohl eher ersteres, denke ich.)
Kann ich diese Tätigkeit als selbstständige Erwerbstätigkeit anmelden, um beispielsweise die Kontogebühren als geschäftsbedingte Ausgaben abzusetzen und auch die AHV-Beiträge entsprechend abzurechnen?
Gibt es besondere Meldepflichten oder Bewilligungen, die ich beachten muss, wenn ich diese Tätigkeit ausübe?
Welche Herausforderungen könnte diese Art der Einnahmen buchhalterisch bringen?
Ich freue mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen zu diesem Thema.
Vielen Dank im Voraus!
Korrekt. Die Accounts, die von den Prop-Firmen zur Verfügung gestellt werden, sind lediglich Demo-Accounts, die nicht mit realem Kapital handeln.
Mich würden beide Optionen interessieren: Neben- und Haupterwerb. In Anbetracht der realisierbaren Einnahmen von mehreren Hundert Franken und mehr am Tag, lässt das einem wohl keiner als “Hobby” durchgehen, fürchte ich.
Der Idealfall wäre ein Setup, das mir gleichzeitig erlaubt, mit den Profiten aus diesen Prop-Trading-Accounts dann eigenen “realen” Handel zu betreiben (Forex, Futures).
Solange Nebenwrwerb, kein Problem Wertschriftenhändler aus Sicht STV zu werden… aber wenn Haupteinnahmen dann von Handel kommt, und Fremkapital im Spiel ist, wird man dann zum Händler… mit AHV Abgabe wie alle Einzelunternehmer…
Die Einnahmen, auch als Hobby sind dann steuerbar, denn es ist ja kein steuerfreier Kapitalgewinn, wie zBsp Kauf von einem Bitcoin zu 60’000 und Verkauf heute für 20’000 mehr?