Hallo zusammen
Ich mache die Buchhaltung von Firma A und B. Firma A hält 40% von Firma B. Vor zwei Jahren hat Firma A die 40% Beteiligung zum Nominalwert an eine Privatperson verkauft, der auch Aktionär von der Firma A ist. Eine der Hauptgründe für den Verkauf zum Nominalwert war, dass Firma B einen einzigen Kunden hat, der einen Jahresauftrag bringt. Es entscheidet sich jährlich, ob dieser Auftrag wieder kommt. Wenn dies nicht der Fall ist, läuft in der Firma B nichts mehr.
Nur beurteilt das Steueramt den Firmenwert natürlich ganz anders. Nun bekam Firma A ein Schreiben vom Steueramt mit der Bitte, sämtliche Vertragsunterlagen, Gestehungskostennachweis, Verkehrswertnachweis für Firma B usw. vorzulegen. Meiner Meinung nach geht es darauf hinaus, dass die Beteilung zu günstig verkauft wurde.
Nun meine Frage: wie beurteilt ihr diese Situation und was kommt eurer Meinung nach auf den Aktionär zu? Soweit ich weiss, wird auf die Differenz AHV aufgerechnet? Das wäre ja eine riesige Summe. Bekommt Firma A auch ein Problem? Und könnte man die Situation noch retten?
Und wie wäre die Situation, wenn zwei Privatpersonen sich Anteile zum Nominalwert verkaufen?
Beste Grüsse