Beteilungsverkauf

Hallo zusammen

Ich mache die Buchhaltung von Firma A und B. Firma A hält 40% von Firma B. Vor zwei Jahren hat Firma A die 40% Beteiligung zum Nominalwert an eine Privatperson verkauft, der auch Aktionär von der Firma A ist. Eine der Hauptgründe für den Verkauf zum Nominalwert war, dass Firma B einen einzigen Kunden hat, der einen Jahresauftrag bringt. Es entscheidet sich jährlich, ob dieser Auftrag wieder kommt. Wenn dies nicht der Fall ist, läuft in der Firma B nichts mehr.

Nur beurteilt das Steueramt den Firmenwert natürlich ganz anders. Nun bekam Firma A ein Schreiben vom Steueramt mit der Bitte, sämtliche Vertragsunterlagen, Gestehungskostennachweis, Verkehrswertnachweis für Firma B usw. vorzulegen. Meiner Meinung nach geht es darauf hinaus, dass die Beteilung zu günstig verkauft wurde.

Nun meine Frage: wie beurteilt ihr diese Situation und was kommt eurer Meinung nach auf den Aktionär zu? Soweit ich weiss, wird auf die Differenz AHV aufgerechnet? Das wäre ja eine riesige Summe. Bekommt Firma A auch ein Problem? Und könnte man die Situation noch retten?

Und wie wäre die Situation, wenn zwei Privatpersonen sich Anteile zum Nominalwert verkaufen?

Beste Grüsse

Tia, wenn ein Verkauf passiert, kann man reagieren, 2 Jahre danach ist alles veranlagt, und der Lauf der Dinge ist nicht mehr aufzuhalten.

Also JurP. verkauft an Inhaber unterpreisig 40 % von Beteiligung.

Praktikermethode wird da vermutlich angewendet, Ertragswert 2x und Substanzwert 1x, nehmen wir mal an das wäre 100’000.

Nennwert 40 % von GmbH wäre bspw. 8’000.-

also 92’000 zu tiefer Preis, das ist wie eine Dividende, da der Käufer auch massgeblich beteiligt ist.

92’000 sind 65%.
Dies auf 100 % => ca. 141’500.-
Das ist das steuerbare Einkommen, aber es gibt wie bei Divi auch eine Entlastung bei Bund um 30% und je nach Kt noch.

ABER, wenn Eigentümer bereits privat veranlagt wurde, nach 2 J wohl der Fall, ausser er hat Glück im Unglück.
Falls also Privat bereits veranlagt, zahlt jP noch die 35% Verrechnungssteuer also 49’500.
Die ist dann nicht mehr rückforderbar.

Was können Sie noch tun?
Der Steuerverwaltung das Unwissen Ihres Chefs erläutern und die bitten, auf die Meldung an die eidg. Verrechnungssteuer zu verzichten. Dann würde Ihr Chef, resp. dessen jP die 49’500 nicht bezahlen müssen.

Einfach wäre es von Privatperson zu anderer, da dort keine Buchführung ist und auch sonst, wäre es ein Kapitalgewinn, also steuerfrei.