Betreibungen verbuchen Steuern, AHV

Hallo miteinander
Mein Freund ist selbstständig (Einzelfirma). Leider wurde er vom Steueramt und von der Ausgleichskasse für Forderungen betrieben. Er hat die Forderungen dann dem Betreibungsamt bezahlt.
Wie muss man bezahlte Betreibungen verbuchen? (Sein Buchhaltungsprogramm hat nur beschränkte Möglichkeiten.) Ist es ok, die gesamte Summe, also inkl. Verzugszinsen, Gebühren und Betreibungskosten auf die Aufwandskonten wie z.B. Steuern zu verbuchen oder MUSS das auseinandergenommen und separat verbucht werden? Ich gehe mal davon aus, dass zumindest sicher nicht der gesamte Betrag auf Gebühren zu buchen ist?
Für eure Antworten danke ich Euch :slight_smile: lg Anita

Hallo Anita
Die Forderung als solches ist auf den Aufwänden (Wareneinkauf oder DL) zu verbuchen, sofern diese nicht schon so gebucht wurde und als unbezahlter Kreditor noch offen ist.
Die Gebühren und Zinsen könnt Ihr als Betreibungsaufwand unter den Gebühren verbuchen. Ihr könnt aber auch die Verzugszinsen auf den Zinsaufwand separat noch verbuchen.
Ich würde definitiv verhindern den ganzen Betrag als ein Betrag zu verbuchen. Vor allem weil ja die Grundforderung ja betrieblich war.
Gruss
Arthur

Bitte als Sozialversicherungsaufwand verbuchen (kommt ja von Ausgleichskasse).