Hallo @ all
Hoffe doch Ihr hattet all, den Umständen entsprechend, eine schöne Weihnachtszeit.
Ich mache für ein Start – up (Immobilienvermittlung) die Buchhaltung. Die GmbH ist in diesem Jahr noch nicht MwSt-Pflichtig, wird es aber nächstes Jahr sein (Standard MwSt Methode).
Ein Kunde hat seine Rechnung nicht bezahlt, nun läuft gegen ihn ein Betreibungsverfahren, für welche wir ja schon Zahlungen machen mussten, welche ich folgendermassen verbucht habe:
6702 Betreibungskosten, Debitor / 1020 Bank 1‘580.—
Nun zu meiner Frage:
Die Rechnung des Debitor ist mir klar muss ich Abgrenzen, wie ist das mit den Betreibungskosten? (habe ich diese überhaupt richtig gebucht)
Wenn der Kunde nun nächstes Jahr bezahlt, wie verhält sich das mit der MwSt, muss ich diese nächstes Jahr dann ausweisen?
Hoffe doch jemand kann mir weiterhelfen
Grüsse Verena