Betreibungskosten, Abgrenzung, MwSt

Hallo @ all

Hoffe doch Ihr hattet all, den Umständen entsprechend, eine schöne Weihnachtszeit.

Ich mache für ein Start – up (Immobilienvermittlung) die Buchhaltung. Die GmbH ist in diesem Jahr noch nicht MwSt-Pflichtig, wird es aber nächstes Jahr sein (Standard MwSt Methode).

Ein Kunde hat seine Rechnung nicht bezahlt, nun läuft gegen ihn ein Betreibungsverfahren, für welche wir ja schon Zahlungen machen mussten, welche ich folgendermassen verbucht habe:

6702 Betreibungskosten, Debitor / 1020 Bank 1‘580.—

Nun zu meiner Frage:

Die Rechnung des Debitor ist mir klar muss ich Abgrenzen, wie ist das mit den Betreibungskosten? (habe ich diese überhaupt richtig gebucht)

Wenn der Kunde nun nächstes Jahr bezahlt, wie verhält sich das mit der MwSt, muss ich diese nächstes Jahr dann ausweisen?

Hoffe doch jemand kann mir weiterhelfen

Grüsse Verena

Also die Bdtreibungskosten sind diekt auf den Kunden zu buchen, dieser muss die ja auch noch bezahlen…

Also 1100 an 1020.

Die Standardmethode Mwst ist die effektive, vereinbart.

Dh Sie Schulden die Mwst auf dem im 2021 fakturierten (nicht auf dem einkassierten) Umsatz.

Liebe Verena

Nur mal so gefragt: Die Firma ist doch ein reiner Dienstleister ohne viel Fremdeinkäufe. Weshalb tut Ihr Euch die Methode „Effektiv vereinbart“ an?

Vereinbart heisst, dass Ihr nach jeder gestellten Rechnung steuerpflichtig seid, also per Ende Abrechnungsperiode auf für noch nicht bezahlte Steuerbeträge gegenüber der ESTV in Vorleistung gehen müsst.
Zudem habt Ihr wohl nicht viel, was Ihr an Vorsteuer zurückfordern könnt - das haben Dienstleister soman sich.
Das heisst, Ihr zahlt mehr Steuern als bei Saldosatz.

Habt Ihr Euch überlegt, Saldosatz vereinnahmt zu wählen? Das scheint mir eher angemessen (gut, ich weiss nicht alles über Eure Firma), weil ich auf Firmen betreue, die genau das machen was Ihr auch macht: Vermitteln…

Auch Dir ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2021.

Gruess Hanspeter

Wichtig, gut gemeinte Rückfrage, wenn Sie wiklich eff. methiode wählten, ist man eine zeitlang doch gebunden.

Es gilt dabei zu beachten, dass die effektive Methode mindestens drei Jahre beibehalten werden muss. Umgekehrt ist ein Wechsel jedes Jahr möglich. Der Wechsel muss schriftlich und spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode bei der ESTV beantragt werden. .21.04.2017