Hallo zusammen
Ich stelle diese Frage hier mal bei Lohnbuchhaltung, weil es um Sozialversicherungen geht, als selbstständig Erwerbender ist es aber nicht eine „klassische Lohnfrage“.
Derzeit befinde ich mich noch in einem Alter, in dem ich Staatsdienst (Militär/Zivilschutz) leisten muss. Das sind derzeit 10-15 Tage im Jahr.
Dafür lasse ich die EO jeweils direkt von der SVA an mich auszahlen, da ich keinen Arbeitgeber habe, über den das klassischerweise laufen würde.
Da ich derzeit ein sehr kleines selbstständiges Einkommen habe, erhalte ich den Mindest-EO-Ansatz von 69.- CHF pro Tag brutto.
Der Bund hat hierzu auch ein Merkblatt, auf welches ich mich in diesem Beitrag beziehe: https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/eo/broschueren/eo-broschuere.pdf.download.pdf/BSV_EO_BroschüreA5_DE_GZA_220407.pdf
Der Bund schreibt hierzu:
„Die Betriebszulage erhalten Personen, wenn sie die Kosten eines Betriebes tragen (Geschäftsräume usw.) und den überwiegenden Teil ihres Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielen.“
Diese Voraussetzungen erfülle ich ja, da ich AHV-technisch als „selbstständig Erwerbend“ gemeldet bin und somit meine AHV-Beiträge selber einzahle.
Jetzt scheint der Kanton SG hier etwas strenger bei der Vergabe zu sein, als vom Bund beschrieben, weil die SVA SG schreibt andere Voraussetzungen vor:
Von der SVA habe ich jetzt ein Formular erhalten, bei dem ich quasi nachweisen muss, dass mir tatsächlich auch ungefähr Kosten in Höhe von 75 Franken pro Tag entstehen bzw. laufende Kosten vorhanden sind in dieser Höhe, welche auch weiterlaufen, wenn ich Dienst leisten muss.
Da ich als Freelancer arbeite, habe ich natürlich keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten angemietet, sondern habe mein Büro in einem eigenen Raum meiner privaten Wohnung. Diese Kosten werden von der SVA SG hier explizit nicht anerkannt.
Nun ist meine Situation folgende:
- keine Angestellten
- AHV-Beiträge ca. 700 CHF pro Quartal (230.- CHF im Monat)
- Software/Lizenzen/Webhosting etc. ca. 500.- CHF im Jahr (ca. 40.- CHF im Monat)
- sonstige Betriebskosten (Verbrauchsmaterial etc) ca. 100 CHF im Monat
Total ohne Mietkosten: Ca. 350-400.- CHF im Monat
Leider kenne ich mich mit dem Erwerbsersatzgesetz nicht aus, aber nach der Beschreibung des Bundes hätte ja eigentlich jeder Selbstständige Anspruch auf diese Betriebszulage.
Da es bei 10-15 Diensttagen im Jahr etwa um 750-1000 Franken pro Jahr geht und mir das finanziell natürlich auch etwas „raushelfen“ würde, möchte ich diese Guthaben, sofern überhaupt möglich, auch einfordern.
Weiss daher jemand, ob das jeder Kanton selber regelt und gewisse Kantone daher wirklich extrem streng und „geizig“ bei der Gewährung der Betriebszulage geht, oder ob ich Chancen habe irgendwie zu belegen, dass ein Selbstständiger Kosten in dieser Höhe trägt?
Im Grundsatz habe ich diese Kosten in dieser Höhe finanziell nicht direkt, aber wenn ich z.B. 1-2 Tage bei meiner Arbeit fehle, dann muss ich die liegen gebliebene Arbeit dann ja trotzdem nachholen. Also auch wenn ich dann halt am Wochenende arbeiten muss o.ä.
Gibt es hier Chancen, dass mir diese Betriebszulagen gewährt werden, oder ist das wirklich limitiert darauf, dass der Betrieb meines Einzelunternehmens dafür Kosten in dieser Höhe verursachen müsste?
Ich hoffe, jemand kennt sich damit besser aus und kann hier helfen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende