Ich hatte eine Einzelfirma für’s Krypto-Mining in den Jahren 2020 bis 2022, wo ich mehrere Kryptowährungen in den Aktiven hatte (Erzugenisse aus Mining oder Zukäufe aufgrund der Gewinne). Ende 2022 habe ich die Einzelfirma geschlossen wegen Geschäftsaufgabe und bei der AHV-Kasse abgemeldet.
Aufgrund der Marktlage Ende 2022 hatte ich einen Verlust auf den Kryptowährungen von 80% erlitten und habe den Verlust in der Einzelunternehmung verbucht (Währungsverlust) vor der Übernahme ins Privatvermögen. Die Bewertung habe ich mit dem Kurs auf Coingecko.com am 31.12.2022 gemacht.
Gibt es hier etwas zu beachten bzgl. der Buchhaltung und Steuererklärung? Ist das gewählte Vorgehen so korrekt?
Hallo gregor
Hast du geschaut ob einige von diesen Kryptowährungen ggf. einen offiziellen Steuerkurs haben (z.B. für Bitcoin).
auf ICTax - Income & Capital Taxes gibt es ein entsprechende übersicht / rechner (auf der Rechten Seite)
Danke dir vielmals. Ja genau. Bitcoin und Ethereum habe ich gemäss der offiziellen Steuertabelle bewertet. Wie sieht es mit dem Vorgehen aus? Ist dieses so OK?
Ich vermute ja, 31.12. als Stichdatum ist relevant und richtig, wenn du dieses auch dokumentierst wird das sicherlich auch passen. Einzig die Frage ist, da - im Gegensatz zu anderen Währungen, Wertschriften und Derivate Instrumente - kein Einheitliches vernetztes System besteht, ob es zu Kurs-Abweichungen zu anderen Plattformen kommen kann und ob diese Signifikant sind.