Ich stelle mir gerade die Frage, ob ich mit meiner Methode (siehe unten), die nicht fakturierten Dienstleistungen am Jahresabschluss korrekt bewerte?
Kleines KMU, verlässliche Kundschaft bei der Rechnungsbegleichung (ich rechne mit keinen Debitor-Ausfällen), keine langfristigen Projekte.
Beispiel:
Kunde XY - Nettorechnungsbetrag CHF 5000 (inkl. MWST) - Fertigstellungsgrad per 31.12., 80%, dies entspricht zu bilanzierenden nicht fakturierten Dienstleistungen von CHF 4000 (5000*80%). Kann man dies so machen oder wieder spricht dies dem Prinzip der Überbewertung