Bewertung nicht fakturierte Dienstleistungen / Jahresabschluss

Ich stelle mir gerade die Frage, ob ich mit meiner Methode (siehe unten), die nicht fakturierten Dienstleistungen am Jahresabschluss korrekt bewerte?

Kleines KMU, verlässliche Kundschaft bei der Rechnungsbegleichung (ich rechne mit keinen Debitor-Ausfällen), keine langfristigen Projekte.

Beispiel:
Kunde XY - Nettorechnungsbetrag CHF 5000 (inkl. MWST) - Fertigstellungsgrad per 31.12., 80%, dies entspricht zu bilanzierenden nicht fakturierten Dienstleistungen von CHF 4000 (5000*80%). Kann man dies so machen oder wieder spricht dies dem Prinzip der Überbewertung

Hallo
Für die Bilanzierung von Aufträgen in Arbeit bei Dienstleistungsunternehmen existiert bisher keine explizite gesetzliche Regelung bezüglich der Unterbewertung. Die nicht fakturierten Dienstleistungen sind jedoch zwingend gemäss OR Art. 959a als separate Position in der Jahresrechnung zu bilanzieren und sind buchhalterisch höchstens zu Herstellungskosten zu bewerten. Sprich; zum Stichtag auf noch nicht fakturierte Dienstleistungen entfallene Selbstkosten zu aktivieren, gemäss OR Art. 960c. Hinweis: Bitte beachten Sie dabei den Nettobetrag abzugrenzen, somit exkl. MWST

Tipp: Nicht vergessen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Bildung einer Wertberichtigung (Delkredere) zugelassen, so können Sie ggf. ein wenig Steuern sparen.