Hallo Zusammen
Seit kurzem bin ich in einer kleinen Brauerei (GmbH) für die gesamte Buchhaltung zuständig (ohne Treuhänder).
Da ich bisher nur in Dienstleistungsunternehmen gearbeitet habe, hätte ich mal eine Frage zur Buchung von Steuern:
Die Buchung der direkten Steuern (Gewinn-, Kapitalsteuer, etc.), sowie der MwSt ist für mich klar.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie ich die indirekte Verbrauchsteuer „Biersteuer“ korrekt verbuchen soll.
Wird diese einfach auch auf das Konto 8900 Direkte Steuern gebucht oder gibt es dafür eine besondere Vorgehensweise?
Im Internet werde ich diesbezüglich leider nicht fündig. Bei allen Anfragen zur Verbuchung indirekter Steuern, erhalte ich immer nur Informationen zur MwSt.
Nun hoffe ich, das mir hier jemand meine Frage beantworten kann.
Besten Dank!
FG
JoNesBE