Bilanzierung von Geldmarktanlagen

Welche Faktoren bestimmen ob eine Geldmarktanlage (Callgeld) entweder im Umlaufvermögen oder im Anlagevermögen bilanziert werden müssen? Aktuell berücksichtigt werden: Liquiditätsgrad gemäss OR 959a, SWISS GAAP FER 3, FER 4 Ziffer 4 (Geldnahe Mittel haben eine Restlaufzeit ab Bilanzstichtag von höchstens 90 Tagen)

1) Liquiditätsgrad bzw. Umwandlungszeit in Geld steht im Vordergrund? Muss die Callgeldanlage (innert 32 Tage in Geld umwandelbar), aufgrund ihrer schnellen Umwandlungsfähigkeit und unabhängig von Ihrer Verwendung, zwingend im Umlaufvermögen bilanziert werden? Rechtliche Grundlagen?

2) Verwendung im Vordergrund (Verwendung > Natur&Eigenheit)? Muss oder darf die Callgeldanlage (innert 32 Tage in Geld umwandelbar), wenn sie als langfristige Investition (Verwendung) gehalten wird, trotz ihrer schnellen Umwandlungsfähigkeit , im Anlagevermögen bilanziert werden? Rechtliche Grundlagen?

Danke für eure Hilfe! 2023-09-30T06:00:00Z

Wertschriften und Ähnliches werden grundsätzlich im Umlaufvermögen bilanziert, daher würde ich hier nicht unnötig weit überlegen und Rechtsgrundlagen suchen, die es nicht gibt. Diese Callgeldanlagen sind ja vor allem kurzfristig umwandelbar, aus meiner Sicht somit eindeutig klares Umlaufvermögen.

UV ist gut, wenn < 1 Jahr Haltedauer.

Details siehe

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