Kann ich einen Bonus für Geschäftsführer im 2025 beschliessen, im 2025 als Aufwand abgrenzen jedoch erst im 2026 auszahlen, so dass die EInkommensteuer erst entsprechend im 2026 fällig wird, der Aufwand für die Firma aber im 2025 geltend gemacht wird?
Gibt es da Strickfallen oder kann man das so machen, über PRA einfach abgrenzen?
Hört sich an als will der Geschäftsführer nicht in die nächste Stufe der Steuerprogression rutschen.
Verbuchs doch einfach in die Lohnrückstellungen. Nächstes Jahr zahlst du es aus.
In der Schweiz gilt das sogenannte Zuflussprinzip.
Der Mitarbeiter muss den Lohnbestandteil aus der Rückstellung erst in dem Jahr versteuern, in dem er ihm tatsächlich zufliesst.
Ich bin der Meinung, dass das problemlos geht. Je nachdem wie die Bonusvereinbarung aufgebaut ist, muss sogar noch nicht mal der genaue wert feststehen. Sauber dokumentiert muss es halt sein wie immer.